Sina Horsthemke

Journalistin für Medizin, Sport und Gesellschaft, München

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Prozess gegen Lehmann: Mit Kanonen auf Spatzen?

Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann (2. v. l.) mit seinem Anwalt kurz vor Verhandlungsbeginn

Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann ist vor dem Amtsgericht Starnberg für schuldig befunden worden - aber mit einer Geldstrafe davongekommen. 420.000 Euro muss er zahlen, wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Sein Anwalt fand, es wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Knapp fünf Stunden dauerte der zweite Prozesstag gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann , dann fällt das Urteil im Strafprozess gegen den 54-Jährigen. Das Gericht befindet ihn für schuldig und verurteilt ihn "aufgrund einer Vielzahl von Taten quer durchs Strafgesetzbuch" wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe. 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro soll Lehmann zahlen, 420.000 Euro insgesamt. Das ist viel Geld, angesichts der Forderung des Staatsanwalts jedoch ein mildes Urteil. Der hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe beantragt. Weil Lehmann Polizisten beleidigt, den Dachbalken der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge durchtrennt und am Münchner Flughafen zweimal Parkgebühren geprellt hätte.

Wie schon am ersten der zwei Prozesstage zeigte sich Lehmann wenig einsichtig und schien die Verhandlung nicht immer ernst zu nehmen. Kaum hat er den Saal im ersten Obergeschoss des Amtsgerichts Starnberg betreten, baut er sich mit eisigem Blick vor den Medienvertretern auf: "Wer von Ihnen ist von der 'Bild'-Zeitung?" Als niemand antwortet, fragt er ein zweites Mal, irgendwann hebt jemand die Hand. Lehmann erkundigt sich nach dem Namen, dann stapft er wutentbrannt an seinen Platz und legt den Wintermantel ab.

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