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#Rasterpsychotherapie: Was steckt hinter dem Hashtag?

Berlin. #Rasterpsychotherapie: Dahinter verbirgt sich keine neue Behandlungsmethode, sondern ein Aufschrei von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im sozialen Netzwerk Twitter. Sie befürchten, dass Therapie bald stärker reglementiert werden könnte - zum Beispiel, indem je nach Diagnose eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden festgelegt werde. Grund für die Sorge ist ein zunächst unscheinbar wirkendes politisches Papier.

Laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warten Deutsche im Schnitt knapp 20 Wochen, bis sie regelmäßig zum Therapeuten gehen dürfen. Da erscheint der Vorschlag in besagtem Dokument, zu prüfen, wie die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen „bedarfsgerecht und schweregradorientiert" sichergestellt werden kann, erst einmal sinnvoll. Doch genau diese Formulierung hat zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufhorchen lassen.

„Bedarfsgerecht und schweregradorientiert"

Sie stammt aus einem kurzfristigen Entwurf eines Änderungsantrags seitens der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Das Papier liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vor. Es schlägt vor, folgenden Satz ins Sozialgesetzbuch (§ 92 SGB V)aufzunehmen: „Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft bis zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der Versorgung nach Absatz 6b, wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann."

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium, das durch Richtlinien darüber bestimmt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte beanspruchen können. Mitglieder sind die kassenärztliche Bundesvereinigung, die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Patienten- und Patientinnenorganisationen beraten, haben aber kein Stimmrecht.

Kein Therapeut behandle länger als nötig

Der Änderungsantragsentwurf enthält auch eine Begründung. Darin steht unter anderem, dass - falls erforderlich - die Psychotherapierichtlinie im Anschluss angepasst werden könnte, „um im Ergebnis die bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Versicherter sicherzustellen und weiterzuentwickeln".

„Im Grunde bedeutet das, momentan wäre die Versorgung eben nicht bedarfsgerecht", sagt Barbara Lubisch, stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV). Und das stimme nicht. Zum Beispiel würde kein Therapeut einen Patienten oder eine Patientin länger therapieren, als dieser oder diese Bedarf hätte. „Das wäre Unfug, warum sollten wir das machen. Auch die Patientinnen und Patienten kommen nur so lange zur Therapie, wie sie welche brauchen. Es ist schließlich ein ziemlicher Aufwand, die regelmäßigen Sitzungen ins Leben zu integrieren", erklärt sie.

Änderung sei unnötig

Eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ist aus der Sicht von Lubisch nicht nötig. Diese Einschätzung teilt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Nach unseren Recherchen soll am Anfang einer Psychotherapie nicht mehr die individuelle Diagnose und Abstimmung der Behandlung mit dem Patienten oder der Patientin stehen, sondern grobe Kriterien, die nach Schema F festlegen, ob und wie lange ein Patient oder eine Patientin behandelt werden darf", sagt BPtK-Präsident Dietrich Munz. Diesen möglichen Eingriff in die Therapiehoheit kritisiert die BPtK scharf.

In einer gemeinsamen Presseerklärung argumentieren fünf Psychotherapieverbände ähnlich: Hinter der Formulierung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht" verstecke sich eine Beschneidung der bisherigen Psychotherapieleistungen.

Prüfauftrag sei ergebnisoffen

Die SPD-Fraktion distanziert sich auf Nachfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland von dem strittigen Passus. Dieser sei vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Entwurf eingearbeitet worden, ohne Abstimmung. „Der Zweck erschließt sich mir nicht", sagt Bundestagsabgeordneter Dirk Heidenblut (SPD). Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion teilt mit, dass momentan die Unionsfraktion noch in Beratungen bezüglich dieser Thematik stecke.

Auch das BMG weist darauf hin, dass zur Zeit noch koalitionsintern abgestimmt werde, wie man Wartezeiten auf eine Psychotherapie verkürzen und die Behandlung besser organisieren könne. Dafür solle ein Prüfauftrag an den G-BA formuliert werden. Dieser sei ergebnisoffen. „Die aktuelle Aufregung steht allerdings in keinem Verhältnis zur Sachlage", teilt eine Sprecherin mit.

Psychische Erkrankungen sehr individuell

Zum Schlagwort Rasterpsychotherapie sagt Heidenblut von der SPD, er wolle den Begriff eher nicht nutzen. Aber die umstrittenen Zeilen würden sich auch für ihn so lesen, dass anstelle individueller, auf den Bedarf des Einzelnen abgestimmte Psychotherapie eine Therapie „nach Einordnung in eine Art Schweregradschublade erfolgen soll". Dieses Vorgehen passe nicht zu den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Dem stimmt BPtK-Präsident Munz zu. Patientinnen und Patienten würden zunächst die Beschwerden schildern, über die sie am leichtesten reden könnten. „Im Laufe der vertiefenden Diagnostik und der Behandlung werden den Patientinnen und Patienten aber meist noch weitere Gründe für die psychische Erkrankung bewusst", erklärt der Psychotherapeut. Erst dann seien tiefere Ebenen der Erkrankung erkennbar. Das Behandeln psychischer Erkrankungen sei ein viel zu komplexer und individueller Prozess, „um ihn mit simplen Kriterien zu steuern".

Umfangreicher Gesetzentwurf

Was ebenfalls alles andere als simpel ist: der Entwurf über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Er umfasst in der ursprünglichen, Ende Februar veröffentlichten Version rund 160 Seiten und widmet sich ganz verschiedenen Bereichen von digitaler Patientenbefragung bis zur Hospizversorgung. Um Psychotherapie geht es darin nur insoweit, als dass der Übergang von der stationären zur ambulanten Therapie verbessert werden soll. Der mögliche Prüfantrag für das G-BA und die eventuell damit verbundenen Änderungen in der Psychotherapierichtlinie kamen erst kurzfristig durch den Änderungsantragsentwurf auf den Tisch.

Eigentlich hätte der Bundestag in dieser Woche über das GVWG debattiert. Mittlerweile ist der Punkt aber von der Tagesordnung gestrichen. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland soll nun im Juni darüber beraten werden.

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