Achtung Vermieter: Widerruf Darlehensvertrag JETZT möglich!

Achtung Vermieter:
Widerruf Darlehensvertrag JETZT möglich!
In diesem Video geht es um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die sich über die verschiedenen Gerichte von Saarbrücken bis zum Europäischen Gerichtshof hochgeschaukelt hat.
Der EuGH hat nun ein explosives Urteil gefällt das besagt, dass ein Immobilienkredit widerrufen werden könne, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
Dies betrifft großteilig die Verträge die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden deswegen macht es Sinn genau dies nun nachzuprüfen.
Schau Dir dazu hier das Interview an und lies den Artikel darunter:
Was bringt dem Vermieter oder Eigentümer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?Im Allgemeinen kann eine feherhafte Widerrufsbelehrung zu drei Ergebnissen führen, von denen Du profitieren könntest.
Erstens könnte es sein, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr zu zahlen ist, die gezwungenermaßen bei Scheidung oder Umzug oft entsteht, und teilweise bis zu 20% der noch offenen Darlehenssumme ausmachen kann.
Zweitens könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in den letzten Jahren bereits entrichtet wurde, nun zurückgefordert werden.
Drittens kann die fehlerhafte Widerrufsbelehrung eine gute Argumentationsgrundlage sein um ein teures Darlehen aus früheren Jahren gegen ein preiswerteres Darlehen zu tauschen.
Lasst Euch dazu aber auf jeden Fall von einem spezialisierten Anwalt beraten, der Euch dabei helfen kann Eure Interessen vor der Bank zu vertreten!
Wer muß d. Schönheitsreparaturen machen?
In vielen alten Mietverträgen stehen ungültige Klauseln, die den Mieter aus heutiger Sicht zu sehr benachteiligen.
Deswegen hat der Bundesgerichtshof die Gesetzeslage für die Mieter verbessert.
Entspricht die Klausel für die Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht der aktuell gültigen Rechtssprechung so ist die gesamte Klausel ungültig.
Der Mieter muss somit keine Arbeiten ausführen und kann die Wohnung nach Auszug besenrein abgeben.
Viel dramatischer ist jedoch, dass dann auch während des gesamten Mietverhältnisses der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.
Was wenn der Mieter die Kaution "abwohnt"!
Es kommt immer häufiger vor, dass Mieter nach Abgabe ihrer Kündigung die Mietzahlung ganz oder teilweise einstellen.
Dies argumentieren sie darüber, dass sie ja eine Kaution in Höhe von 2 oder 3 Kaltmieten hinterlegt haben und der Vermieter ja schließlich dieses Geld dafür aufbrauchen könnte.
Dies ist natürlich so nicht gedacht, denn die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die vom Mieter hinterlegt wird, damit der Vermieter das Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand (wie bei Einzug) zurückerhält.
Bevor hier aber nun gleich mit schweren Geschützen gegen den Mieter vorgegangen wird, sollte sich jeder Vermieter seiner Position bewusst werden.
Oft genügt es sich mit einem erfahrenen Anwalt kurz zu beraten und mögliche Strategien zu besprechen, die sich in anderen Fällen bewährt haben.
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