Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung [2]

STEUERPROFI klärt auf: Die 3 größten Fehler für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung!
In diesem Interview mit Steuerberater Stefan Lensche von der SteuerPro GmbH erfährst Du die 3 steuerlichen Hauptprobleme von jungen Immobilienanlegern!
Du bekommst außerdem wichtige Grundlagen im Steuerrecht vermittelt, die Du für Anlageimmobilien gut gebrauchen kannst!
Schau Dir dazu hier das Interview an und lies den Artikel darunter:
Abschreibung Gebäude wie geht das richtig?Bei Immobilien werden aus steuerlicher Sicht das Haus oder die Wohnung getrennt vom Grund und Boden betrachtet.
Das Gebäude wird immer über 50 Jahre abgeschrieben, so dass für die Werbungskosten ein 1/50 des Gebäudewertes pro Jahr angesetzt werden können.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass dieser Betrag Deinen steuerlichen Gewinn zwar reduziert, er wird aber auf den Monat genau betrachtet, dass unter Umständen in einem Jahr je nach Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung auch weniger als 1/50 angesetzt werden können.
Sind alle Renovierungskosten absetzbar?
Viele angehende Immobilieninvestoren freuen sich wenn Sie ein renovierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus oder eine vergleichbare Eigentumswohnung günstig erwerben können.
Dabei gehen sie davon aus, dass die anstehenden Renovierungs- und Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Doch diese Denkweise ist leider falsch!
In den ersten 3 Jahren nach Erwerb der Immobilie können lediglich 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich relevant berücksichtigt werden.
Falls die Kosten jedoch höher sind als 15 Prozent, werden sie den ursprünglichen Anschaffungskosten hinzugerechnet und dürfen nur einheitlich abgeschrieben werden.
...und plötzlich gewerb. Grundstückshändler!
Häufig entscheiden sich besserverdienende Eltern für ihre studierenden Kinder eine Eigentumswohnung günstig zu kaufen anstatt teure Mieten an Vermieter vor Ort zu zahlen.
Diese Idee ist grundsätzlich auch sinnvoll wenn Du über die liquiden Mittel verfügst.
Wenn Du jedoch mehrer Kinder hast und innerhalb von von 5 Jahren mehr als drei Objekte kaufst, renovierst und wieder verkaufst so liegt aus steuerlicher Sicht für das Finanzamt ein gewerblicher Grundstückshandel vor.
Das Besondere dabei ist, dass Deine Einnahmen nun neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer unterliegen.
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Robert SchröterDein persönlicher Ansprechpartner
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