Energieausweis vergessen?

Energieausweis vergessen? Das kann teuer werden!
In diesem Artikel erfährst Du warum Du nach aktueller Rechtsprechung nicht nur beim Verkauf sondern auch bei jeder Neuvermietung einen Energieausweis benötigst!
Schau Dir dazu dieses kurze Video an und lies den Artikel darunter:
15.000€ Strafe b. fehlendem Energieausweis!Seit der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) ist es Pflicht bei jeder Neuvermietung den Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wer dies als Vermieter nicht macht riskiert bis zu 15.000 Euro Bußgeld.
Damit dies nicht passiert ist es wichtig den richtigen Energieausweis für Dein Mietobjekt zu beantragen, denn ein Energieausweis wird immer nur für ein ganzes Gebäude erstellt.
Dabei werden Verbrauchsausweise (berücksichtigen nur den Verbrauch) und Bedarfsausweise (entsprechen einer theoretischen Berechnung) unterschieden.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben, damit nicht nur das Nutzerverhalten berücksichtigt wird.
Ebenfalls bei Neubauten ist es unverzichtbar einen Bedarfausweis zu verwenden, da bezüglich des Energieverbrauchs noch keine Aussagen getätigt werden können.
Der Bedarfsausweis wird üblicherweise von einem Energieberater ausgestellt, der das Haus technisch untersucht und neben dem Energiekennwert bei Altbauten auch noch Modernisierungsvorschläge ergänzt. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei ca. 300 Euro.
Nur für größere Gebäude (mehr als 4 Wohneinheiten) ist ein Verbrauchsausweis eine Alternative und bei Wohngebäuden mit weniger als 4 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Das Problem ist einfach, dass der Verbrauchsausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes bewertet.
Dies ist zwar günstiger und reicht um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, es gibt dem Eigentümer jedoch keine Übersicht über den Zustand des Gebäudes und gefolgerten nutzerunabhängigen Energiebedarf.
Da beide Ausweise 10 Jahre Gültigkeiten haben macht es daher in vielen Fällen Sinn sich für einen aussagekräftigeren Bedarfsausweis zu entscheiden.
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