Kleinreparaturen in der Mietwohnung?! Wer muss zahlen?

Hallo liebe Mieter und Vermieter,
in meinem heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema
"Kleinreparaturen in der Mietwohnung?! Wer muss zahlen?":
"Kleinreparaturen in der Mietwohnung?! Wer muss zahlen?"
Das Kapitel "Kleinreparaturen" ist eines der ältesten Kapitel in der Geschichte der Vermietung denn es betrifft entweder das Portmonaie des Vermieters oder die Geldbörse des Mieters.Über nichts wird so häufig gestritten wie über die Kleinreparaturen, die während der Mietzeit auftreten.
Das kann der kaputte Wasserhahn, die lockere Fußleiste, der defekte Durchlauferhitzer oder der abgefallene Türgriff sein.
Der Vermieter denkt: "Was die Mieter selbst kaputt machen sollen sie gefälligst auch selbst bezahlen!"
Der Mieter denkt: "Wenn ich der 10 Jahre alte Einhebelmischer am Waschbecken nun nach dem 10000x mal bedienen abreißt so ist das wohl normaler Verschleiss und der Vermieter kann ruhig mal investieren!"
Letztlich haben beide Parteien auf ihre Art und Weise Recht und damit solche Fälle nicht zu Streit führen liefere ich Ihnen heute 3 wichtige Fakten, die Ihnen mehr Transparenz in das Thema "Kleinreparaturen" bringen.
Fakt 1: Kleinreparaturen (Kleinreparaturklausel)
Grundsätzlich zahlt der Vermieter ALLE Reparaturen!
Das gilt natürlich nicht für bewusst herbeigeführte Schäden des Mieters an der Mietsache oder Versicherungsschäden!Alle anderen Reparaturen und sind sie noch so klein und unscheinbar gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters!
Jede Fußleiste, jeder Türgriff, jeder Lichtschalter, jede Fensterdichtung und jeder Waschbeckenstöpsel - eigentlich ALLES was laut Mietvertrag zu der Mietsache gehört muss vom Vermieter instandgehalten werden.
Auch Einbauküchen inkl. aller E-Geräte sind vom Vermieter zu ersetzen wenn sie repariert oder ausgetauscht werden müssen.
Doch genau diesen Zustand wollen eigentlich alle Vermieter und tw. auch Mieter gerne ändern!
Fakt 2: Kleinreparaturen (Kleinreparaturklausel)
Der AUSWEG! Kleinreparaturklausel nutzen!
Um diesen Zustand für beide Parteien erträglicher zu gestalten gibt es in fast allen Mietveträgen eine Kleinreparaturklausel, die jedoch in den meisten Fällen für ungültig erklärt werden muss.Warum das so ist da kommen wir später noch zu in Fakt 3.
Diese Klausel sieht wie gesagt vor, dass alle Dinge, die dem täglichen Gebrauch des Mieters unterliegen im Falle einer Reparatur auch anteilig vom Mieter mit zu übernehmen sind bzw. selbst von ihm auf eigene Kosten auszuführen sind.
Dazu ein Beispiel:
Nach mehreren Jahren Mietzeit hat Mieter Michael Meyer morgens beim Zähneputzen den Hebel des Einhebelmischers seiner Armatur am Waschbecken in der Hand.
Der Hebel ist einfach abgerissen und der Wasserhahn ist nicht mehr zu benutzen.
Sichtlich genervt, da die Zeit drängt, macht er sich schnell in der Küche frisch für den Tag und ruft auf dem Weg zur Arbeit kurz bei seinem Vermieter Max Schmidt an.
Der hört sich die Leidensgeschichte seines Mieters Meyer an und weist ihn höflich darauf hin, dass er als Mieter für Kleinreparaturen in seiner Wohnung für die Dinge die seinem täglichen Gebrauch unterliegen selbst aufkommen müsse.
Mieter Meyer ist erstmal sprachlos nimmt davon Kenntnis und nimmt sich vor abends nach der Arbeit seinen Mietvertrag dahingehend zu prüfen.
Die Stunden vergehen...
Abends nimmt Herr Meyer sich nach einem leckeren Abendessen den Mietvertrag und entdeckt tatsächlich im hinteren Teil des Vertrages im Kleingedruckten den Hinweis, dass er für Reparaturen in der Wohnung im Einzelfall bis 75 Euro und im Jahr bis zu 1500 Euro selbst verantwortlich sein soll.
Man o Meter! Hat er das damals bei Abschluss des Vertrages wirklich so erklärt bekommen oder wurde überhaupt darüber ein Wort verloren?
Er ist unsicher und entschliesst sich eine Nacht darüber zu schlafen.
Am nächsten Morgen beim Zähne putzen in der Küche fasst er dann den Entschluss vor der Arbeit noch beim Mieterschutz vorbeizufahren, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Mieter Meyer fährt also auf dem Weg zur Arbeit einen kleinen Umweg und holt sich Rat bei Mieterschutz.
In der Beratung stellt sich heraus, dass die Kleinreparaturklausel zwar grundsätzlich für genau solche Fälle gedacht ist, sie ist jedoch nur dann gültig wenn sie die zulässigen Höchtgrenzen nicht überschreitet.
Da in dem Mietvertrag von Mieter Meyer der Höchstbetrag pro Jahr viel zu hoch deklariert ist, kann die ganze Klausel als unwirksam angesehen werden und der Vermieter ist grundsätzlich für ALLE entstehenden Reparaturen selbst verantwortlich.
Dies kann im schlimmsten Fall sogar auch für die Schönheitsreparaturen gelten, die der Mieter in Form von Tapezieren und Streichen in regelmäßigen Abständen je nach Grad der Abnutzung ausführen müsste!
Mieter Meyer ist sichtlich schadenfroh nud bittet den Berater vom Mieterschutz ein passendes Schreiben an seinen Vermieter Schmidt zu verfassen...
Fakt 3: Kleinreparaturen (Kleinreparaturklausel)
So sind die aktuellen Zahlen! (Stand 03/2017)
Die Kleinreparaturklausel ist nur dann gültig wenn Sie richtig formuliert ist.Das Problem können Sie einfach lösen, in dem Sie einen vorgefertigten und aktuellen Mietvertrag benutzen bei dem ausschliesslich noch die "Werte" ergänzt werden müssen.
Für den einzelnen Reparaturfall sind es nicht mehr als 100 Euro, die auf den Mieter umgelegt werden können.
Der Höchstbetrag pro Jahr darf erfahrungsgemäß den Wert von 8% der Jahresmiete nicht überschreiten.
Mit diesen 2 Werten steht einer gültigen Kleinreparaturklausel nichts mehr im Wege!
Fazit: Kleinreparaturen (Kleinreparaturklausel)

Wenn Sie als Vermieter eine Kleinreparaturklausel in Ihren Vertrag einbauen, dann nehmen Sie sich bei Abschluss des Mietvertrages idealerweise die Zeit um Ihrem zukünftigen Mieter diesen Passus vernünftig zu erklären.
Ich praktiziere dies schon seit Jahren so und habe bisher noch keinen einzigen Mieter dabei gehabt, der dafür kein Verständnis hatte.
Es hat sich außerdem bewährt anschauliche Beispiele für die Erklärung zu verwenden, denn diese Ausführungen kann sich der Mieter viel besser merken.
Nicht umsonst habe ich den Fakt 2 in diesem Beitrag in einer Geschichte zusammengefasst.
Ich wünsche Ihnen für die zukünftigen Mietverhältnisse alles Gute und viel Erfolg!
Waren diese Infos wertvoll für Sie?
Wie wertvoll entscheiden Sie ganz allein...
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Videotipp zum Thema"Kleinreparaturklausel":
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