3 einfache Wege

Hallo liebe Mieter und Vermieter,
in meinem heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema
"3 einfache Wege "Mietkaution anlegen" wie Profis":
"3 einfache Wege "Mietkaution anlegen" wie Profis"
Dieser Beitrag ist der Mietsicherheit gewidmet. Viele nennen sie Mietsicherheit, Kaution oder manchmal auch Deponat.Dabei möchte Ihnen hier die Optionen präsentieren, die Sie als Vermieter haben, um eine Mietsicherheit in der heutigen Zeit so anzulegen, dass Sie einerseits die gesetzlichen Vorgaben erfüllen als auch den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten.
Mietkaution anlegen? Woran Vermieter oft nicht denken...

Viele Vermieter fordern von Ihren Mietern zu Beginn eines Mietverhältnisses die Mietsicherheit in Form einer Bar-Kaution.
Dieses Geld zahlen Sie dann (hoffentlich) auf ein extra Sparkonto oder Sparbuch ein, das in der Regel auf den Namen des Vermieters läuft.
Es gibt sicherlich auch Vermieter, die das Geld einfach irgendwo beliebig unterbringen, doch wäre diese Vorgehensweise nicht gesetzlich ok, denn das Geld muss getrennt vom Vermögen des Vermieters insolvenzsicher geparkt werden.
Natürlich entstehen dann dort auf solchen Wegen Guthabenzinsen, die dem Mieter zustehen.
Doch wer muss diese Zinsen versteuern?
Dem einen oder anderen Vermieter geht grade ein Licht auf...
Richtig, der Vermieter stellt seinen Freibetrag für die Mietkautionen kostenfrei zu Verfügung.
Dies ist bei Vermietern mit riesigen Beständen sicherlich das kleinste Problem, doch letztlich können grade Vermieter mit kleineren Beständen von dieser Erkenntnis profitieren.
Lösung 1: Mietsicherheit anlegen:
Das verpfändete Sparbuch!

Es macht einen erheblichen Unterschied auf die Besteuerung der Zinsen auf dem Sparbuch ob der Mieter oder Vermieter das Sparbuch eröffnet.
So kann auch der Mieter das Sparbuch eröffnen und an seinen Vermieter verpfänden.
Der Mieter kann das Geld dann nur mit Zustimmung des Vermieters abheben bzw. das Sparbuch auflösen.
Dies wird der Vermieter natürlich erst nach einwandfreier Beendigung des Mietverhältnisses zulassen.
Der Vermieter bekommt spätestens bei Wohnungsübergabe vom Mieter nur die Verpfändungserklärung ausgehändigt und hat keinerlei Aufwand mit der Verwaltung der Mietsicherheit.
Lösung 2: Mietsicherheit anlegen:
Die klassische Bürgschaft!

Von einer klassischen Bürgschaft sprechen wir in der Regel bei Banken oder Sparkassen, die ihren Kunden eine Bürgschaft anbieten können.
Natürlich berechnet der Bürgschaftsgeber (z.B. die Bank) dem Bürgschaftsnehmer (in dem Fall dem Mieter) einen Betrag für die Übernahme dieses Risikos.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit das private Bürgschaften von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen vergeben werden.
Hier können z.B. die Eltern für ihr Kind bürgen und sind bei Fälligkeit verpflichtet dem Vermieter die Kaution zu zahlen, wenn das Kind als Mieter mit negativen Forderungen aus dem Mietverhältnis aussteigt.
Diese Lösung wird in der Praxis seltener gewählt, da viele Kreditinstitute und auch private Bürgschaftsgeber individuelle Inhalte in einer Bürgschaftsvereinbarung unterbringen können.
Die Vielfalt der Formulierungen ist einfach zu vielschichtig und komplex!
Es fehlt eine gewisse Standardisierung, da der Vermieter im Fall der Fälle nicht erst noch viel Zeit mit der Erbringung von Beweisen verbringen möchte und/oder vor Vertragsabschluss einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Bürgschaftsvereinbarung beschäftigen möchte.
Lösung 3: Mietsicherheit anlegen: Die Bürgschaftsversicherung!

Auf Grund der verschiedenen Ausformulierungen von Bürgschaften hatten einige schlaue Geschäftsleute vor einigen Jahren eine tolle Idee.
Wie würden die Vermieter reagieren, wenn sie zukünftig die Chance bekämen einen absolut solventen Bürgen für die Mietkaution zu bekommen?
Was wäre wenn dieser Bürge die Kaution ohne Einrede auszahlen würde sobald der Vermieter eine Forderung gegen den Mieter hat?
Was wäre wenn der Mieter dann in der Beweislast ist, um nachzuweisen, dass die Auszahlung unrechtmäßig stattfand?
...und was wäre wenn der Anbieter dieser Kautionsbürgschaft sogar vorab noch eine Bonitätsprüfung durchführt, um sicherzustellen, dass er seinen zukünftigen Kunden diesen umfangreichen Service überhaupt anbieten möchte?
Das wäre und ist die MONEYFIX - Mietkaution oder auch KAUTIONSKASSE genannt!
Hier bekommen nur Mieter eine Zusage für eine Kautionsversicherung wenn die Bonität/Schufa lupenrein ist.
Weiterhin kann der Vermieter die Versicherung auch nutzen, wenn der Mieter bereits mit den Mietzahlungen im Rückstand ist obwohl das Mietverhältnis noch nicht gekündigt ist.
Und sehr komfortabel für den Vermieter ist dass die monatlichen oder jährlichen Beiträge für diese Versicherung zu 100% vom Mieter finanziert werden.
Das stört den Mieter aber in der Regel wenig, denn auch profitiert von der Erhöhung der Liquidität beim Umzug.
Dort zahlt der Mieter zukünftig lieber z.B. 50 Euro pro Jahr an Gebühren für die Kautionsversicherung als zu Beginn des Mietverhältnisses 3 Kaltmieten an den Vermieter.
https://www.youtube.com/watch?v=W-62c4jOq4Y
Fazit: Mietkaution anlegen - welche Lösung gefällt Ihnen am Besten?
Natürlich hat jeder Vermieter eine andere Meinung zum Thema Mietsicherheit und das ist auch gut so!Wer grundsätzlich nach dem Motto "Nur Bares ist Wahres" lebt, dem kann eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung noch so viele Vorteile bieten.
Es ist in diesem Fall einfach das gute Gefühl mit Bargeld zu arbeiten, das in diesem Fall für diese Zielgruppe der klassisch konservativen Vermieter siegt.
Wer jedoch neugierig und aufgeschlossen ist für neue Wege effektiver und einfacher zu arbeiten, dem konnte ich hoffentlich mit diesem Artikel ein paar Grundkenntnisse zum Thema "Mietsicherheit anlegen" vermitteln.
Für detaillierte Fragen zur Kautionsversicherung empfehle ich Ihnen einfach mal bei der Hotline der Kautionskasse anzurufen.
0800 900 400 7 (Mo. bis Fr. 8.00 - 20.00 Uhr)
Die Mitarbeiter dort sind top geschult und sehr freundlich.
Videotipp für "Mietkaution anlegen":
https://www.youtube.com/watch?v=oOQS1YuYd4A
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