VRUG wird Gesetz: Neue Regeln für Verbandsklagen
von Peter Lehmann

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Auszug:
Wie der Paritätische Gesamtverband mitteilte, werden die Vorschriften für Verbandsklagen im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) zusammengefasst. Dieses Gesetz integriert auch die gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage, die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt waren.
Durch das VDuG haben Verbraucher nun die Möglichkeit, ihre Rechte entweder im Rahmen der neu eingeführten Abhilfeklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VDuG) oder der Musterfeststellungsklage (§ 1 Abs. 1 Nr.
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Peter Lehmann
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