Sponsoring gegen Werbeleistungen / keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung
von Peter Lehmann

Verpassen Sie nicht die aktuellsten Nachrichten und Hintergründe – lesen Sie hier weiter und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!
Auszug:
Sponsoringverträge sind keine Miet- oder Pachtverträge, sondern Verträge eigener Art. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.03.2023 (III R 5/22). Die höchste Gerichtsinstanz für Steuer- und Zollrecht verneinte insgesamt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Sponsoringleistungen. Die Aufwendungen zum Beispiel für Banden- und Trikotwerbung sowie für die Überlassung des Vereinslogos sind nicht trennbar und deshalb nicht hinzuzurechnen.
Lesen Sie den ganzen Artikel
Peter Lehmann
Keine Verbindung
Verbindung wird wiederhergestellt
Etwas ist schiefgelaufen
Wir sind gleich wieder da