Patrick Gensing

Journalist, Redakteur, Autor

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Fantastie-Veranstaltung: NPD kassiert einstweilige Verfügung

Die NPD hat eine einstweilige Verfügung kassiert - und möglicherweise schon dagegen verstoßen. Hintergrund ist eine angekündigte Diskussionsveranstaltung, an der angeblich Thilo Sarrazin, Heinz Buschkowsky und Romano Rose teilnehmen sollten. Von Redaktion Publikative.org

Im Wahlkampf zur Europawahl setzte die NPD einmal mehr auf höchst fragwürdige Methoden, um Aufmerksamkeit zu erhaschen. So kündigte die Partei eine angebliche Diskussionsveranstaltung in Berlin mit den "Integrationskritikern" Thilo Sarrazin und Heinz Buschkowsky sowie dem Vorsitzenden des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose, an. Das Problem: Die NPD hatte diese zunächst gar nicht über die geplante Veranstaltung informiert. Der Zentralrat erfuhr durch die Berichterstattung von tagesschau.de Mitte April über die Pläne der NPD. Die Diskussion selbst sollte sich "um die Zigeunerflut und somit das Thema unserer Vorwahlkampagne drehen".

Anfang Mai wurden die Einladungen an Rose, Buschkowsky und Sarrazin verschickt - und die NPD veröffentlichte am 7. Mai eine entsprechende Pressemitteilung. Doch die öffentliche Resonanz hielt sich in Grenzen. Allerdings erhielt die NPD umgehend schriftliche Reaktionen: Buschkowsky und Sarrazin forderten die NPD nach Informationen von tagesschau.de auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Partei solle sich verpflichten, nicht mehr mit den Namen der Politiker Wahlkampf zu machen.

Der Zentralrat erstattete Anzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft gegen den Berliner NPD-Landeschef Sebastian Schmidtke, der für den Brief an Rose verantwortlich ist. Mit der öffentlichen Bewerbung der angeblichen Diskussionsveranstaltung erwecke die NPD wahrheitswidrig den Eindruck, als gebe es tatsächlich einen Kontakt zwischen der Partei und dem Zentralrat, heißt es in der Anzeige. Dies lege die Vermutung nahe, Rose sei bereit, mit der NPD über ihre rassistischen Parolen zu diskutieren - was aber nicht der Fall sei, wie der Zentralrat betonte. Mit der Ankündigung, Rose werde bis zu einer schriftlichen Absage als angeblicher Gast beworben, solle eine Kontaktaufnahme erzwungen werden. Dies erfülle den Straftatbestand der Nötigung.

Werbung noch online

Zudem kassierte die NPD vor einer Woche eine einstweilige Verfügung wegen der angekündigten Veranstaltung. Die Verfügung wurde vom Landgericht Köln erlassen und von Thilo Sarrazin beantragt. Nach unseren Informationen wurden am 23. Mai in der NPD hektisch beteiligte Funktionäre aufgefordert, Werbung für die Veranstaltung im Netz zu löschen. Auf der Seite der Bundes-NPD ist die Ankündigung auch nicht mehr zu finden.

Allerdings haben die NPDler offenbar nicht sonderlich genau gearbeitet - oder andere "Kameraden" nicht informiert. Denn in dem "Presseportal" der NPD ist die Werbung weiterhin zu finden (Stand 30. Mai 2014). Sowas kann ganz schön teuer werden: Bei Zuwiderhandlungen gegen solche Verfügungen können Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro - oder alternative Haft - fällig werden.

Bei der Europawahl erreichte die NPD 1,0 Prozent - und wegen der fehlenden Fünf- oder Drei-Prozent-Hürde einen Sitz, den Spitzenkandidat Udo Voigt einnehmen dürfte.

* Nachtrag, 22:22 Uhr: Mittlerweile hat die NPD die Seite gelöscht. Sie ist aber hier noch einzusehen, Stand 25. Mai.

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