Mit dem Wort Shitstorm untertreibt man die Reaktionen, die gerade vor allem durch YouTube und Twitter fliegen, noch gewaltig. Mittlerweile rufen sogar selbsterklärte Nichtwähler zu Demos und zukünftigem Wahlgang auf. Tausende als politikverdrossen geltende Menschen gehen auf die Straße. Auch die große Koalition steht (mal wieder) in Frage. Ja, sogar die EU solle hier ihr Ende finden. Und das Alles wegen einem Artikel der Urheberrechtsreform, den die EU-Abgeordneten seit etwa zwei Jahren durchzubringen versuchen, und nun kurz vor der Zustimmung steht. Zusammengefasst soll es in Artikel 13 darum gehen, dass Online-Anbieter wie YouTube oder Instagram zukünftig für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. In diesem Zusammenhang wäre die Einführung von Uploadfiltern - also Algorithmen, die hochgeladenen Content nach Urheberrechtsverletzungen überprüfen - unumgänglich. Und wenn es um Urheberrecht geht, ist die Verbindung zu Rap und Hip-Hop als Kultur, in der Sampling ein unabdingbares Bestandteil darstellt, logischerweise nicht weit.
Das aktuelle Urheberrecht in der EU wurde 2001 verabschiedet. Dieses Gesetz ist also älter als sämtliche soziale Medien und im selben Jahr verabschiedet worden, in dem iTunes online ging. Logisch also, dass die immer noch aktuellen Regelungen die aktuellen Begebenheiten des World Wide Webs überhaupt nicht abbilden. Hier findet sich beispielsweise auch einer der Gründe, warum es Spotify so leicht möglich ist, die Urheber vergleichsweise niedrig zu entlohnen. Dass dieses Gesetz mehr als veraltet ist, verneinen auch die Kritiker von Artikel 13 nicht. Die Reform, die nun kurz vor dem Abschluss steht, kann allerdings als Versuch gewertet werden, das Internet in die Zeit von 2001 - genauer gesagt die Zeit vor den Sozialen Medien - zurückzuwerfen. Der sich jetzt schon zum Unwort des Jahres aufschwingende Uploadfilter werde, so sind sich Experten und YouTuber einig, das freie Internet verändern, es eventuell sogar zerstören. Vergleiche nach China werden gezogen. Sogar im letztjährigen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird eine solche Software noch abgelehnt. Kein Jahr später bringt die Kanzlerin höchst selbst den Algorithmus auf den besten Weg. Der Kniff: das Wort Uploadfilter kommt in Artikel 13 nicht vor. Er wird lediglich durch die Unmöglichkeit, für ein Medium sämtliche Urheberrechte der Welt zu klären oder von Menschenhand alle hochgeladenen Inhalte zu überprüfen, impliziert. Und hier liegt bisher auch das Problem: Eine so allumfassende Software gibt es noch gar nicht. Lediglich Vorläufer wie das von YouTube eingesetzte Content-ID existieren. Und das bei weitem nicht fehlerlos. Dennoch ist die genaue Umsetzung der Regelung noch relativ unvorhersehbar und viele Kritiker sprechen lediglich von der schlimmsten möglichen Umsetzung. Auch in diesem Artikel ist es schwierig konkrete Prognosen für die Zukunft zu entwerfen. Daher sollen hier vor allem vergangene Phänomene, Songs und ganze Künstlerkarrieren, die ohne kleine Urheberrechtsverletzungen so nicht passiert wären, zeigen, was so eine strenge Richtlinie verhindern kann.
Logischerweise steht hier Sampling direkt zu Beginn auf der Agenda. Natürlich sind geklärte und somit legale Samples kommerzieller Musik nicht von dieser Chose betroffen. Kleineren Künstlern, aber logischerweise auch Stars, wird allerdings weitestgehend die Möglichkeit genommen, nicht kommerzielle Remixe oder Mixtapes über Soziale Medien zu teilen. Die im Nachhinein als Blog-Era betitelte Zeit um 2010, die vor allem von Mac Miller und Wiz Khalifa geprägt wurde, baut größtenteils auf ungeklärte Sample-Beats auf. Das mittlerweile fast 50 Millionen Aufrufe zählende Video zu „ Kool Aid & Frozen Pizza" hätte ein Upload-Filter, aufgrund des benutzten Instrumentals von Lord Finesses „Hip 2 da Game", sofort geschluckt. Die noch zehn Millionen Klicks stärkere Schuhwerk-Hymne „Nikes on my Feet" hätte mit Sicherheit das gleiche Schicksal ereilt. Es gibt unzählige weitere Beispiele für Stars, nicht nur aus der Rap-Welt, die ohne unerlaubtes Sampling, das illegale benutzen bekannter Beats oder durch inoffizielles Remixen verschiedenster Hits, den Grundstein ihrer Karriere gelegt haben. Natürlich greift hier auch die Kehrseite der Medaille. Und zwar im oben aufgeführten Beispiel für den ursprünglichen Produzenten der Musik, derer sich Mac Miller bedient: Lord Finesse. Dieser verklagte Mac Miller, kurz nachdem der Song weltberühmt wurde, auf Zehn Millionen Dollar, musste sich aber mit einer außergerichtlichen Einigung über einen nicht öffentlich genannten Geldbetrag zufrieden geben. Auch wenn dieses Beispiel in den USA stattfand und somit nicht von der EU-Reform betroffen ist, ist es ein sehr schmaler Grad, die Balance zwischen Schutz der Urheber und Möglichkeiten der Weiterverwertung zu halten.
Ein immer wichtiger gewordener, mittlerweile leider sehr inflationär gebrauchter Marketing-Trick, der in den vergangenen Jahren immer mehr Songs zu Mega-Hits und Künstler zu Stars gemacht hat, ist mit penibler Einhaltung der Urheberrechte auch nur schwer zu realisieren: Eine viral gehende (Tanz-)Challenge. Dass die Singe „ Standard" im Herbst des vergangenen Jahres die Erfolgsspirale der Kreuzberger Überflieger Kitschkrieg noch weiter nach oben drehen und für die erste Nummer Eins der Gruppe in den Single Charts sorgen konnte, wäre ohne die zugehörige Instagram-Challenge nicht möglich gewesen. Auch hier hätte der Uploadfilter direkt zugeschlagen. Es lässt sich zwar argumentieren, dass Instagram diesem Rechte-Chaos erst kürzlich durch die Kooperation mit Spotify zuvorgekommen sei. Die „ Standard"-Challenge mit Lipsync-Videos ohne eigenen, drüber geschrieenen Ton möchte man sich dennoch lieber nicht vorstellen. Ein ähnliches Problem tritt auf, wenn bekanntere Künstler einen noch unbekannten Kollegen der Weltöffentlichkeit in einem weniger plakativen Weg als des plumpen Cover-Reposts vorstellen wollen. Einen Artikel, der erst vor kurzem hier erschienen ist, gäbe es ohne ebendiese virale Mithilfe eines gewissen Kanadiers so nicht: Es geht um den Briten Octavian. Vor fast genau einem Jahr konnte man Drake auf Instagram dabei beobachten, wie er erst auf einer Party einige Textzeilen des Londoners in die Kamera schrie, um wenige Tage später dessen Lyrics für einen seiner durchstilisierten Posts zu nutzen. Beide Posts sind unter strenger Betrachtung des Urheberrechts nicht möglich. Der ungeahnte Karriereschub für Octavian auch nicht.
Schließlich bleibt noch ein Punkt, der weniger Künstler an sich, sondern vor allem uns Medien betrifft. Reviews, Video-Beiträge, Instagram-Posts mit eigentlich geschützten Snippets von Musik oder Videos, wie beispielsweise in unseren Story-Teasern, die auf neue Musik-Videos hinweisen oder vor allem Formate wie sind in der aktuellen Form mit der Anwendung von Artikel 13 nicht möglich. Moderne Inhalte wie letzterer sind in einer Zeit von minimaler Aufmerksamkeitsspanne und maximalem Beschallungs-Wunsch bestimmt von kurzen Einblendern der Original-Videos inklusive Urheberrechtsangaben. Lediglich über Musik zu reden funktioniert zwar in Podcasts - wenn auch notgedrungen und unter häufigen Beschwerden von Schaffenden - YouTube-Formate dagegen leben von diesem schnellen Informationsfluss. Ein weiterer fader Beigeschmack der neuen Reform: ab sofort müssten die Rechteinhaber jede Review, die sich auch nur eines Covers bedient, für die sozialen Medien freigeben. Folglich wäre es den Produzenten möglich, negative Meinungen mit einem Entzug der Rechte abzustrafen.
In den vielen Diskussionen auf Twitter, aber auch in den Medien, geht zudem häufig ein wichtiger Aspekt der Reform unter: Der ebenfalls problematische Artikel 11. Hier soll das sogenannte Leistungsschutzrecht für Verlage gegenüber Online-Suchmaschinen geregelt werden. Genauer gesagt, sollen die kurzen Teaser-Texte, die Google zur Einordnung eines gelieferten Ergebnisses der Überschrift dazustellt, von den Anbietern vergütet werden. Da sollten wir uns als Magazin, das logischerweise auch häufig bei Google gelistet ist, doch freuen, oder? Leider Nein. Vor allem Google funktioniert für die meisten unabhängigen Online-Magazine als erstrebenswerter Multiplikator von Klickzahlen. Große Magazine mit vielen Klickzahlen aufgrund ihres Status' dagegen wünschen sich, dass User direkt ihre Website aufrufen und hier die Suchfunktion bemühen oder den News-Sektor durchforsten anstatt Google zu bemühen und eventuell auf einer dem Konsumenten noch unbekannten Seite zu landen. Jetzt muss auch gar nicht lange spekuliert werden, welcher deutsche Verlag diese Reform nicht nur begrüßt, sondern direkt mit anschiebt.
Zuletzt soll noch gesagt werden, dass es uns hier in keinem Fall darum geht, die Urheberrechte zu ignorieren und Künstler notorisch auszubeuten. Eine Aktualisierung des Urheberrechts ist gerade in Zeiten, in denen viele Menschen glauben, im Internet sei sowieso alles kostenlos, dringend Notwendig. Der Schritt einer so strikten Regelung, die die Sozialen Medien völlig auf Links zieht, kann jedoch keine Lösung sein. Hier wird wieder einmal an einer Politik gedreht, die auf Lobby-Arbeit fußt und kleinen und unabhängigen Künstlern, Kreativen und Medienschaffenden Steine in den Weg legt, um Machtverhältnisse beizubehalten.
Wer sich noch weiter mit dem Artikel 13 befassen möchte, kann hier dessen originalen Wortlaut nachlesen oder sich hier bei den Kollegen der ZEIT detailliertere Informationen besorgen und sich über weitere Folgen aufklären.