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Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests: Das gilt jetzt in BW

Seit Montag sind Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos. Doch für wen gilt das? Und wie viel sollen die Tests in Baden-Württemberg dann etwa kosten?

Seit Montag sind Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos. Doch für wen gilt das? Und wie viel sollen die Tests in Baden-Württemberg dann etwa kosten?

Veröffentlicht bei SWR Aktuell am 11.10.2021.

Bisher wurden die Kosten für Corona-Schnelltests, beispielsweise in Teststellen, vom Staat übernommen. Wer aber seit Montag (11. Oktober) beispielsweise an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, bei der die 3G-Regel gilt, nicht geimpft ist und sich deswegen testen lassen möchte, der muss den entsprechenden Schnelltest selbst bezahlen. Bestimmte Gruppen sind jedoch weiterhin von der Kostenpflicht ausgenommen.

Die Schnelltests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden. Allerdings wird erwartet, dass einige Betreiber von Teststellen schließen werden.

Die Anbieter von Testzentren können die Preise selbst festlegen, deswegen sind sie auch unterschiedlich hoch. Eine stichprobenartige Umfrage des SWR bei Betreibern von Testzentren hat eine Preisspanne zwischen 10 und 20 Euro ergeben. In Heilbronn kostet der Schnelltest bei einem privaten Anbieter beispielsweise 10 Euro. Ein Betreiber aus dem Raum Konstanz werde 15 Euro pro Test verlangen. Auch in Apotheken variieren die Preise: Eine Apotheke im Raum Mannheim will 14 Euro verlangen, eine in Konstanz 20 Euro. In der Region Ulm liegen die Kosten für den Schnelltest zwischen 10 und 15 Euro. Eine Übersicht zu den Kosten von Corona-Tests in Baden-Württemberg gibt es hier:

In einzelnen Städten und Gemeinden sollen weiterhin kostenlose Corona-Schnelltests angeboten werden - beispielsweise in Rottenburg am Neckar (Kreis Tübingen). Die Kosten werden dort von der Stadt übernommen. Auch in Tübingen bleiben die Corona-Tests vorerst generell kostenlos. Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes mit der Ärztin Lisa Federle hat beschlossen, den Tübingern und Tübingerinnen bis auf weiteres Antigen-Schnelltests umsonst anzubieten.

Das baden-württembergische Sozialministerium nennt eine Reihe an Personengruppen, für die die Tests weiterhin kostenlos bleiben, und zwar zunächst ohne zeitliche Eingrenzung. Dazu gehören: Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, aber auch Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere bis zum dritten Schwangerschaftsmonat - für sie hat die Ständige Impfkommission (Stiko) keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen.

Daneben gibt es Personengruppen, für die es eine zeitliche Eingrenzung der kostenlosen Tests gibt. Bis zum 31. Dezember können sich alle Minderjährigen noch kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt für Schwangere. Zwar besteht für diese Personengruppen seit August und September eine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), doch um ihnen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren, gilt für sie eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Für Stillende gilt die Übergangsfrist bis zum 10. Dezember 2021, da es die Empfehlung für sie seit dem 10. September gibt.

Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium im Land aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen. Die Tests bleiben auch für Personen kostenlos, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung teilgenommen haben.

Für Personen, die wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne sind, bleiben die Corona-Tests kostenlos. Sie brauchen ein negatives PCR-Testergebnis, um von der Quarantäne befreit zu werden.

Bei einem Schnelltest muss auch weiterhin ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, teilte das baden-württembergische Sozialministerium mit. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Attest vorlegen, damit die Kosten für den Test übernommen werden. Der Mutterpass gilt als Nachweis einer Schwangerschaft. Ausländische Studierende, bei denen eine Corona-Schutzimpfung mit einem nicht in Deutschland anerkannten Impfstoff erfolgt ist, müssen ihre Studienbescheinigung und ihren Impfausweis vorlegen.

Waren kürzlich noch fast an jeder Ecke Teststellen, wird sich das demnächst wahrscheinlich ändern. "Wenn ein kostenloses Angebot wegfällt, dann ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass das Angebot geringer werden wird", so die Einschätzung von SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer. Diese Tendenz gebe es schon seit dem Sommer. Weil sich immer weniger Menschen testen lassen, hätten viele Anbieter ihr Angebot zurückgefahren. "Ich schätze, dass größere Anbieter mit einigen Standorten noch bis Ende des Jahres bleiben." Rund um Weihnachten, wo es wieder viele Treffen und Events gibt, steige vielleicht nochmal der Bedarf an Tests. "Spätestens danach wird die Anzahl der Teststationen deutlich zurückgehen", so Wegmer.

Auch Betreiber Peter Kaiser rechnet damit, dass sich künftig viel weniger Menschen testen lassen. Er ist Chef von sieben Corona-Schnelltest-Zentren: drei in Baden-Baden, zwei in Karlsruhe und zwei im Kinzigtal. Bisher lassen sich Ungeimpfte teilweise täglich testen, so seine Beobachtung. "Die werden das natürlich massiv reduzieren, weil sie sich das einfach nicht mehr leisten können." Auch manche Geimpfte, die durch Tests das Risiko senken wollten, dass sie möglicherweise dennoch Verwandte anstecken, hätten ihm bereits mitgeteilt, dass sie in Zukunft nicht mehr kommen wollen. Das habe auch zur Folge, dass er das Personal in seinen Testzentren reduzieren werde. Langfristig, so glaubt er, würden stattdessen Apotheken die Anlaufstelle für Menschen werden, die sich noch testen lassen wollen.

Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, bestätigt das baden-württembergische Sozialministerium. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime seien weiterhin verpflichtet, kostenlose Tests für nicht geimpfte Besucherinnen und Besucher anzubieten.

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Schnelltests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen. Demnach müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Testangebot zur Verfügung stellen.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die regelmäßig getestet werden müssen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für diese Tests.

Wenn man selber zahlen muss, steigen auch die Anreize, die Testnachweise zu fälschen - das vermuten Gesundheitsbehörden. "Es ist richtig, dass Testzertifikate grundsätzlich nicht fälschungssicher sind", bestätigt auch das baden-württembergische Sozialministerium. Nicht anders sei es beim gelben Impfbuch, das als WHO-Dokument trotzdem weiterhin weltweit anerkannt sei. Die beauftragten Teststellen seien dazu verpflichtet, sich an die Corona-Warn-App anzubinden. So könne zusätzlich das digitale europäische Zertifikat ausgestellt werden.

Der Wegfall der kostenlosen Tests soll dazu dienen, dass sich noch mehr Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen. So betonte auch Minister Lucha nochmal: "An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie." Nach Angaben des Robert Koch-Instituts gelten rund sieben Millionen Menschen in Baden-Württemberg als vollständig geimpft. Das sind knapp zwei Drittel der Bevölkerung.

Mehr als die Hälfte der Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, könnten laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar im Auftrag des Sozialministeriums doch noch zu einer Impfung umgestimmt werden.

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