Motten im Kleiderschrank, Ameisenstraßen unter der smarten Sprachassistentin Alexa, Mäuse im Keller oder gar Käfer und Kakerlaken in der Küche. Diese ungebetenen Mitbewohner sind äußerst unerwünscht und durchqueren Wohn- und Kellerräume auf unliebsame Weise. Eine schnelle Reaktion und zügiges Handeln sind gefragt, um den Schädlingen wie einigen Krankheitsüberträgern unter diesen das Wohnrecht zu entziehen und ihre Vermehrung zu verhindern. Doch was darf und soll man tun, wenn das große Krabbeln einsetzt?
Sind der erste Schrecken und Ekel erst einmal vorüber, sollte man kühlen Kopf bewahren und sich sofort daran machen, etwas gegen die krabbelnden Eindringlinge zu unternehmen. Schließlich ist gegen alles ein Kraut gewachsen.
Einzelne Silberfische im Badezimmer, die eine oder andere Motte, Ameisen, die zumeist im Frühjahr verstärkt zu sichten sind und sich einen Straßenzug durch die Wohnräume schlagen könnten, stellen an sich noch keinen grundsätzlichen Mangel an der Wohnung dar. Diese Art der Begegnung mit solchen unliebsamen Gästen kann vorkommen. Es liegt am Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses, für einen ordnungsgemäßen und reinlichen Zustand eines Wohnobjektes zu sorgen. Daher gilt es als Pflicht, diese Art von Schädlingen zu beseitigen, um vor allem eine Ausbreitung zu vermeiden.
Vermieter muss informiert werden und handeln
Gerät die Lage außer Kontrolle, weil es sich nicht um eine einzelne, verirrte Maus oder Kakerlake handelt und diese plötzlich vermehrt auftreten, trägt der Mieter einer Wohnimmobilie die Pflicht, den jeweiligen Vermieter über den Schädlingsfall sofort schriftlich, mündlich oder per Fotodokumentation zu informieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Bettwanzen, Mäuse oder Ratten handelt. Es gilt, den mangelhaften Zustand am Mietobjekt zu bereinigen, und dafür zeichnet grundsätzlich der Vermieter oder der jeweilige Eigentümer verantwortlich. „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten", besagt das derzeit geltende Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Kammerjäger ist gefragt
Handelt es sich um eine einmalige Schädlingsbekämpfung, wie dies beispielsweise bei Mäusen, Ratten oder der Entfernung eines Wespennestes der Fall ist, trägt grundsätzlich der Vermieter auch die Kosten für einen beauftragten Kammerjäger, der fachkundig und effektiv eingreifen kann. Es sei denn, der jeweilige Mieter selbst hat den Schädlingsbefall begünstigt, weil der Müll nicht ordnungs- und sachgemäß entsorgt worden ist und dadurch Schädlinge angelockt worden sind. Oder weil der Mieter den Befall nicht frühzeitig erkannt oder gemeldet hat, so dass sich Mäuse oder Kakerlaken schneller ausbreiten und vermehren konnten. Gegebenenfalls allerdings muss der Vermieter das ursächliche Verschulden des Mieters für den Schädlingsbefall nachweisen.
Sorgfalt im Wohnbereich verpflichtet
Der Mieter zeichnet für die Sorgfalt in den Wohnräumen verantwortlich und trägt die Anzeigepflicht eines Schadens oder Schädlings im Mietobjekt. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die unwirtliche Lage für die Mieter in einer gesetzten Frist zu beheben. Die Pflicht beinhaltet, einen akuten Schädlingsbefall frühzeitig zu erkennen, den Vermieter über den Mangel am Objekt zu informieren und die Ursache wie den Befall schnellstmöglich bereinigt zu wissen. Mäuse, Ratten oder Kakerlaken und sogar Bettwanzen können zudem Krankheitserreger übertragen und stellen daher gesundheitliche Risiken dar. Dieser Ungezieferplage sollte man daher sofort ein Ende setzen.
Schädlingsbefall kann verschiedene Ursachen haben. Ermöglichen zum Beispiel bauliche Mängel das Eindringen von Ameisen, Motten oder Mäusen, dann muss der Vermieter die Behebung dieser veranlassen. Käfer, Speckkäfer, Kakerlaken oder Lebensmittelmotten tauchen meist dann auf, wenn Vorräte nicht in gut verschlossenen Gefäßen gelagert sind und diese Art der Schädlinge anlocken.
So beugt man Ungeziefer vor
Silberfischen kann man sich mit altbewährten Hausmitteln wie Backpulver, Klebefallen oder Kartoffeln zumeist ganz gut entledigen. Ameisen gelangen erst gar nicht in das Haus, wenn undichte Stellen beseitigt werden. Befinden sich die fleißigen Tiere dennoch auf Durchmarsch im Haus, können zum Beispiel stark riechende Lebensmittel Zimt, Lavendelöl oder Essig gegen eine Invasion helfen. Schneckenkorn, Kupfer oder Fallen verhindern Schneckenbefall, und mit den Hausmitteln Lavendel-, Nelken- oder Zedernduft beugt man Mottenbefall an vorwiegend warmen, trockenen und dunklen Orten vor.
Bei der Beseitigung von Kakerlaken als Vorratsschädlinge, Mäusen oder Bettwanzen sollte man einen Kammerjäger zu Rate ziehen. Sie sind schwer zu bekämpfen, vermehren sich schnell und können vor allem Krankheiten und andere Parasiten übertragen. Eine einzeln auftretende Maus lässt sich auch mit einer Lebendfalle fangen, um sie dann einige Hundertmeter von der Wohnung entfernt aussetzen zu können. Ob die Maus jedoch eine Einzeltäterin gewesen ist, sollte man tunlichst beobachten.
Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter dazu verpflichten, die Schädlingsbekämpfung selbst zu tragen, sind dem deutschen Mietrecht zufolge nicht wirksam.