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Sachsen – Einschnitte der Versammlungsfreiheit offenbaren gravierende Mängel in der Rechtsstaatlichkeit

Sachsen – Einschnitte der Versammlungsfreiheit offenbaren gravierende Mängel in der Rechtsstaatlichkeit

In Sachsen gilt seit dem 22. November die sächsische Corona-Notfall-Verordnung. Sie gilt bis einschließlich 12. Dezember und soll durch den Sächsischen Landtag am Freitag verlängert werden. Hinsichtlich der Versammlungsfreiheit weist sie, in der aktuell gültigen Version, jedoch gravierende Mängel in der Rechtsstaatlichkeit auf – so Kritiker.