Einem Medienbericht zufolge wird die gesamte AfD nun zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt. Fraktionschefin Weidel kündigt juristisches Vorgehen an.
+++ 11.40 Uhr: Die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel will juristisch gegen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen. „Der Verfassungsschutz agiert in der Frage der AfD rein politisch", sagte die baden-württembergische AfD-Landesvorsitzende am Mittwoch der dpa in Stuttgart. Gegen die Einstufung der AfD werde man juristisch vorgehen.
Update vom Mittwoch, 03.03.2021, 09.10 Uhr: Informationen des „Spiegel" zufolge hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nun die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt. Die Partei steht im Verdacht, rechtsextrem zu sein. Bislang waren immer nur landesweite Teile der AfD und die „Junge Alternative" vom Verfassungsschutz beobachtet worden.
Der Verfassungsschutz hat sich jedoch in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu verpflichtet, zunächst auf eine geheimdienstliche Überwachung von AfD-Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dies gilt auch für Kandidat:innen bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Auch darf das Bundesamt die Einstufung zum „Verdachtsfall" aktuell nicht bekannt geben, wie der „Spiegel" weiter ausführt.
„Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", teilte eine Sprecherin dem Blatt mit.
Ein 1000 Seiten langes Gutachten zur AfD von 2019 ist Grundlage für den Verfassungsschutz, die AfD unter Beobachtung zu stellen. Die Partei selbst hatte in der letzten Zeit stets versucht, ihre bundesweite Beobachtung zu verhindern. Dem Bundesamt für verfassungsschutz hatte sie stets parteilichkeit vorgeworfen.
AfD soll vom Verfassungsschutz beobachtet werdenErstmeldung: Frankfurt - Die AfD soll vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das meldet die Frankfurt Allgemeine Zeitung (FAZ) am Dienstag mit Berufung auf Sicherheitskreise.
Demnach steht eine Beobachtung unmittelbar bevor. Die Entscheidung soll bereits Anfang der kommenden Woche fallen. Zu erwarten sei, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, die AfD zum Verdachtsfall erklärt. Als solcher wäre eine Observation und Abhörung von Mitgliedern der Partei möglich. Außerdem könnten V-Leute in der Partei rekrutiert werden.
Seit zwei Jahren ist die AfD bereits ein „Prüffall". In dieser Zeit wurde bereits aus offenen Quellen Material über die Partei gesammelt und ausgewertet. Bereits im März 2020 hatte das BfV es als sicher angesehen, dass der sogenannten „Flügel" der AfD „erwiesene extremistische Bestrebung" verfolgt. Die Auflösung des Flügels hatte nach Ansichten des BfV offenbar nicht dazu geführt, dass der Einfluss extremistischer und völkischer Lager zurückgegangen ist.
Die AfD selbst könnte gegen die Einstufung als Verdachtsfall juristisch vorgehen. Die Partei hatte zuletzt versucht, mithilfe einer „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität" für Entlastung zu sorgen. Darin erklärt die Partei, dass „alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen" Teil des „deutschen Staatsvolks" zu sein, unabhängig von ihrem „ethisch-kulturellen Hintergrund".
Wie erfolgreich der Versuch einer Abgrenzung der AfD zum völkischen Denken in der Partei sein wird, ist abzuwarten. Prominenten Parteimitgliedern wie Björn Höcke wird nach wie vor eine Nähe zu völkischen Prinzipien nachgesagt. Als „völkisch" gilt dabei die Definition von „Volksgemeinschaft" und „Staatsvolk" über ethnische Zugehörigkeit statt über die Staatsangehörigkeit. (Marcel Richters)
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