Lisa Muckelberg

Politikredakteurin & Filmemacherin, Frankfurt am Main

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Europawahl: Inklusives Wahlrecht in Hessen kaum angenommen


Das erstmals geltende inklusive Wahlrecht für Menschen mit Vollbetreuung stößt zur Europawahl auf wenig Interesse. Für die mehr als 7.000 betroffenen Hessen gingen in den kreisfreien Städten nur sieben Anträge ein. Woran liegt das?


Bodo Kern aus Hochheim (Main-Taunus) ist 36 Jahre alt und dürfte am Sonntag zum ersten Mal wählen. Aber er wird es nicht, weil seine Eltern es nicht wollen. Weil sie sagen: "Unser Bodo kann das nicht." Und Bodo selbst? Er sagt nichts, er kann sich nicht artikulieren. Auch sonst kann er vieles nicht, was andere können: Bodo Kern ist schwer behindert, körperlich und geistig. Weil er auch alltägliche Dinge nicht selbstständig schafft, wird er umfassend betreut, also in allen Angelegenheiten des Lebens. Neuerdings gehören zu diesen Angelegenheiten auch Wahlen wie die Europawahl am Sonntag.

Bisher wurden Menschen wie Bodo Kern vom Wahlrecht ausgeschlossen, genauso wie schuldunfähige Straftäter, die sich in einer psychiatrischen Einrichtung befinden. In Deutschland sind von diesem Wahlausschluss rund 85.000 Menschen, in Hessen mehr als 7.000 betroffen.

Wahlausschluss ist verfassungswidrig

Doch dieser pauschale Ausschluss ist verfassungswidrig, befand das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres und forderte die Bundesregierung auf, das Wahlgesetz anzupassen. Eine entsprechende Novellierung der Großen Koalition, das inklusive Wahlrecht darin zu verankern, sollte im Juli in Kraft treten - nach der Europawahl.

Der Opposition war das zu spät, sie beantragte beim Bundesverfassungsgericht, den Wahlrechtsausschluss mit einer Anordnung sofort zu kippen. Mitte April gab das Gericht dem Antrag statt und machte so den Weg frei, Bodo Kern sein Wahlrecht schon zur Europawahl zu gewähren.

Allerdings soll er keinen Wahlschein nach Hause geschickt bekommen, wie es bei anderen Wahlberechtigten der Fall ist, sondern muss beantragen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Und da Kern eben in allen Angelegenheiten betreut wird, heißt das, seine rechtlichen Betreuer müssen sein Wahlrecht beantragen. Genau wie sie für ihn wählen würden, wenn er selbst kein Kreuz setzen kann. Bei Bodo Kern sind das seine Eltern.

Ist das Wahlbetrug?

"Für mich ist das Betrug", sagt Anneliese Kern, Bodos Mutter: "Jeder hat nur eine Stimme." Sie freut sich zwar, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt werden, doch wählen sollten ihrer Meinung nach nur die, die sich auch eine eigene Meinung bilden könnten: "Bodo kann das nicht." Ihr Ehemann Roland pflichtet ihr bei: "Er kann weder ja noch nein sagen und auch ein Kreuzchen kann er nicht machen. Da müsste ich ihm die Hand führen." Und das, sagt Bodos Vater, sei doch Wahlbetrug.

Ausnahmefälle scheinen Anneliese und Roland Kern nicht zu sein: In Hessen wird das inklusive Wahlrecht kaum angenommen. In Wiesbaden und Frankfurt gingen lediglich je drei Anträge auf Aufnahme ins Wahlregister ein, wie der hr auf Nachfrage erfuhr. In Offenbach ist ein einzelner Antrag angekommen, in Kassel und Darmstadt kein einziger. Auch in den Landkreisen bewegte sich die Zahl meist im niedrigen einstelligen Bereich. Im Vergleich mit über 7.000 Hessen, die von der Änderung betroffen sind, ist die Annahme des neuen Wahlrechts verschwindend gering. Woran liegt das?

Wolfgang Kopyczinski hat darauf eine Antwort: Die Zeit sei zu kurz gewesen - zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das inklusive Wahlrecht müsse auch zur Europawahl schon gelten, und dem Ende der Frist für die Anträge lagen knapp drei Wochen. Kopyczinski ist Fachreferent bei der Lebenshilfe Hessen und ein glühender Verfechter des Wahlrechts für alle: "Wählen dürfen ist ein grundlegendes Bürgerrecht, ein Menschenrecht. Davon darf niemand ausgeschlossen werden."

Wahlrecht ist Menschenrecht

Auch Menschen mit Behinderung hätten politische Interessen, wie etwa bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum oder Klimaschutz, meint Kopyczinski, "und von daher haben sie auch ein Interesse, auf die Politik einzuwirken." In seiner Idealvorstellung würden alle 7.000 betroffenen Hessen, die jetzt auch wählen dürfen, am Sonntag ihre Stimme abgeben. Auch die, die das Konzept Wahl nicht verstehen, wie Bodo Kern.

"Natürlich gibt es Menschen, die so stark kognitiv beeinträchtigt sind, dass sie rationale Entscheidungsprozesse nicht selbst durchführen können. Aber auch sie haben ein Interesse, in unserer Gesellschaft gut leben zu können", führt Kopyczinski aus. Dass die rechtlichen Betreuer in diesen Fällen stellvertretend entscheiden, sei zwar eine große Verantwortung. Allerdings müssten sie das auch in anderen existenziellen Fragen bereits tun. "Etwa, wenn es darum geht, ob der Betreute eine lebensbedrohliche Operation macht oder nicht", so Kopyczinski.

Wahlbetrug sei das nicht, wenn der Betreuer explizit im Sinne und Willen des Betreuten wählt, meint Kopyczinski. Und auch Angst vor Missbrauch hat er bei der Regelung kaum: "Die rechtlichen Betreuer tragen in ihrer Aufgabe große Verantwortung und werden deswegen ja vom Amtsgericht eingesetzt und auch kontrolliert."

Wann ist ein Bürger mündig?

Seiner Meinung nach sollten Anneliese und Roland Kern also für ihren Sohn Bodo wählen. Dass sie davor zurückschrecken, kann Kopyczinski zwar verstehen, doch das Argument, dass Bodo nicht wählen könne, weil er dazu geistig nicht in der Lage sei, zählt für ihn nicht. Er stört sich an dieser Frage nach Mündigkeit: "Bei Menschen ohne Beeinträchtigung stellen wir die Mündigkeit auch nicht infrage, auch wenn sie sich etwa nicht mit Politik beschäftigen oder menschenverachtende Vorstellungen haben. Warum machen wir das bei Menschen in Betreuung?"

Für die Kerns ist die Sache trotzdem klar: "Wir sind nicht dagegen, dass ein Behinderter wählen darf. Aber er muss geistig fit sein, er muss wissen, was er tut." Vom inklusiven Wahlrecht für ihren Sohn machen sie am Sonntag keinen Gebrauch. Und allein stehen sie mit diesem Umgang in Hessen offenbar nicht.

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