Der Chefredakteur des Online-Magazins queer.de Micha Schulze hat am Freitagnachmittag auf Twitter verkündet, dass die Ermittlungen gegen sein Medium eingestellt werden müssen. Die Berliner Polizei hatte ein Strafverfahren gegen das Online-Magazin eingeleitet.
Gratis testen: Lesen Sie den Tagesspiegel im Abo unbegrenzt. Alles aus der Welt und der Weltstadt.
Grund für die Ermittlungen war ein Nachruf auf den verstorbenen Papst Benedikt XVI., der am 31. Dezember veröffentlicht worden war und in dem dieser als „einer der größten queerfeindlichen Hetzer " bezeichnet wird. Am selben Tag ging über die Internetwache eine Anzeige wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ein. Das bestätigte die Polizei.
Schulze behauptete auf Twitter nun, die Ermittlungen müssten aus formalen Gründen eingestellt werden: „Grund: Es handelt sich um ein Antragsdelikt, doch alle Antragsberechtigten sind tot." Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sei die Akte zu dem Fall noch nicht eingegangen, sagte Pressesprecher Sebastian Büchner am Freitagnachmittag. Entschieden ist also noch nichts.
Empfohlener redaktioneller InhaltAn dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Externen Inhalt anzeigen
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Doch Schulze könnte Recht behalten: „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt, bestätigte Büchner. Das bedeutet, dass einer vermeintlichen Straftat nur auf Antrag der Geschädigten - oder im Falle von Verstorbenen auf Antrag derer Angehöriger - von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Einem „Domradio"-Bericht zufolge sind die einzigen lebenden Angehörigen des Ex-Papstes zwei Cousinen - Cousins und Cousinen sind jedoch nicht berechtigt, einen Strafantrag wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" zu stellen.
Micha Schulze sieht es als „Skandal, dass die Polizei Berlin dies nicht zuerst geprüft hat. Mit ihrer völlig unnötigen Aufforderung an queer.de, den*die Autor*in des Benedikt-Nachrufs zu benennen, hat sie fahrlässig die Pressefreiheit angegriffen." Die Ermittlungen hätten einmal mehr das Vertrauen queerer Menschen in die Polizei beschädigt: „Kein Wunder, dass LGBTI bei queerfeindlichen Straftaten nur selten Anzeige erstatten, wenn die Ermittlungsbehörden scheinbar auf der Seite der Täter*innen stehen."
Mehr zum Thema lesen Sie hier: „Einer der größten queerfeindlichen Hetzer" Berliner Polizei ermittelt wegen Papst-Nachruf gegen queeres Online-Magazin Verlorenes Vertrauen Der endgültige Bruch mit der katholischen Kirche #OutinChurch in Berlin Queere Menschen klagen über fehlende Veränderungen in der Kirche
Das Online-Magazin queer.de ist laut eigener Angaben das reichweitenstärkste deutsche LGBTIQ-Onlinemedium mit monatlich 1,5 Millionen Besucher:innen und vier Millionen Aufrufen.
Zur Startseite