Warum kann ich nicht von jedem ungefragt ein Video oder Foto ins Netz stellen? Ein neues Video mit Medienanwalt Karsten Gulden von Netzunrecht. Wir erklären das Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild anhand der Klage vom Techno Viking.
Recht am eigenen Bild: https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/recht-am-eigenen-bild-gibt-es-ausnahmen-von-dem-grundsatz-dass-bildnisse-nur-mit-einwilligung-der-abgebildeten-person-veroeffentlicht-werden/ Internet-Phänomene wie Meme, Parodien & Mashups verbreiten sich rasend schnell im Internet.
Kult-Beispiel: Das Techno Viking Internet-Meme, das im Jahr 2006 auf YouTube veröffentlicht wurde. Der Abgebildete klagte auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Videos und auf Zahlung von Schadensersatz, da er seine Persönlichkeitsrechte und damit sein Recht am eigenen Bild verletzt sah.