Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Silicon Valley fordert weicheren Umgang mit ICOs

shutterstock_67807306: Close-up of hands handcuffed, arrested for questioning via Shutterstock

Kürzlich haben sich Vertreter der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC mit mehreren Managern einflussreicher Kapitalgesellschaften des Silicon Valley getroffen. Es ging darum, die Behörde von einem weniger restriktiven Umgang mit ICOs zu überzeugen.

Abgesandte der United States Securities and Exchange Commission ( SEC) trafen sich am 28. März mit Mitarbeitern der kalifornischen Venture-Kapitalgesellschaften Andreessen Horowitz und Union Square Ventures, um mit ihnen die Regeln zur Emission von ICOs zu besprechen. Beide Risikokapitalgesellschaften haben sich in der Vergangenheit intensiv mit der Finanzierung von Krypto-Start-ups wie Coinbase, OpenBazaar, Polychain Capital und mehreren Initial Coin Offerings (ICOs) beschäftigt. Außerdem waren beide Unternehmen an der Geldsammlung für die CryptoKitties beteiligt.


Jay Clayton, der Vorsitzende der SEC, verteidigte noch am 6. April den mittlerweile strengen Umgang mit Kryptowährungen und ICOs, um die digitale Wirtschaft zu stärken, wie es hieß. Wenn man bei neuen Crowdfunding-Aktivitäten per ICO nichts gegen die Betrüger unternehme, schlage das Pendel unerbittlich zurück, so Clayton. Anderenfalls komme es zu derart strengen Regulierungen, dass sich diese negativ auf die Geldsammlungen auswirkten. Clayton kritisierte auch, dass man sich bei vielen Geldsammlungen lediglich auf Pläne und vage Absichtserklärungen stützte.


SEC gab sich wenig kompromissbereit


Die Vertreter von Andreessen Horowitz und Union Square Ventures forderten bei dem Meeting, dass mehr ICOs von der SEC einem konkreten Nutzen zugeordnet werden sollen. Dies würde ihr Verfahren deutlich erleichtern. Laut Wall Street Journal haben sich die Mitarbeiter der SEC klar dagegen ausgesprochen, bei der Erlaubnis und Klassifizierung der ICOs künftig sonderlich viele Ausnahmen einzuräumen. Das Verbot könne in Einzelfällen aufgehoben werden. Aber nur, sofern es den Käufern der Token verboten sei, ihre Anteile bei einem Kursanstieg zu veräußern. Damit will die SEC verhindern, dass die Einlagen primär zu spekulativen Zwecken eingesetzt werden.


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