Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Xing: Abmahner verliert vor Gericht

Abmahnung

Das Gerichtsverfahren um die Xing-Abmahnung gegen den Münchner Anwalt Alessandro Fuschi wurde am 3. Juni zu seinen Gunsten abgeschlossen. Im Endurteil des Landgerichts München I wurde die einstweilige Verfügung der gegnerischen Partei zurückgewiesen. Der Antragsgegner, ein Anwalt aus Baden-Württemberg, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Trotzdem sind Profile bei Xing impressumspflichtig.


Freude bei Anwalt Alessandro Fuschi, der in München tätig ist. Ein Kollege aus Baden-Württemberg fühlte sich wettbewerbsrechtlich benachteiligt, weil Fuschi in seinem Xing-Profil kein Impressum hinterlegt hatte. Den Abmahner störte es wenig, dass Fuschi rund zwei Autostunden entfernt als Angestellter tätig ist. Schon wegen der Entfernung stellt er keine direkte Konkurrenz dar.


Zwischenzeitlich hatte der Abmahner versucht, das eigene "Eilverfahren" zu verzögern. Bei der mündlichen Verhandlung am 13. Mai beantragte er, das Gericht möge den Verkündungstermin des Urteils wegen zahlreicher wahrzunehmender Gerichtstermine aufheben und zum nächsten Monat verschieben. Als Begründung gab er an, er könne sonst nicht Fushis Schriftsatz lesen und schriftlich beantworten.

Das Landgericht München I hat den Antrag abgelehnt. Entweder ein Verfahren muss aufgrund der Benachteiligung des Wettbewerbs laut UWG schnell durchgezogen werden. Oder aber es besteht schlichtweg keine Dringlichkeit, sollte der Antragsteller den Prozess verzögern.


Xing-Profile sind impressumspflichtig


Leider hat noch nicht jeder mitbekommen, dass rein geschäftlich genutzte Xing-Profile impressumspflichtig sind. Zum Vergleich: Die Pflicht zum Anlegen eines Impressums wurde schon gerichtlich bei Facebook-Seiten geklärt. Von daher ist davon auszugehen, dass Richter bei Xing ähnlich urteilen würden. Bei Dr.Web wird gut verständlich erklärt, wie man in wenigen Schritten ein Impressum in das eigene Xing-Profil integrieren kann.


Das jetzige Urteil dürfte Nachahmer abschrecken, es sorgt aber für keine Rechtssicherheit. Ein Grundsatzurteil zum Thema Xing-Abmahnungen wurde noch nicht verkündet. Zudem wurde das Endurteil nicht inhaltlich begründet. Es bleibt also unklar, warum die einstweilige Verfügung des Abmahners abgelehnt wurde.

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