„ Urlaub vorbei, Bein gebrochen und wie fliege ich jetzt nach Hause?“
Generell gilt: Frisch operierte, frisch gegipste oder anderweitig akut
erkrankte Personen sind nicht flugtauglich!
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Unfällen, Operationen oder auch bei akuten Erkrankungen stets ein schriftliches Flugtauglichkeitszeugnis eines Arztes benötigen.
Bei länger bestehenden Erkrankungen ist Ihrerseits eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich, dass sie über mögliche medizinische Risiken einer Flugreise bei aufgeklärt wurden.
Nehmen Sie also Ihre Beschwerden ernst und klären Sie ihre Flugtauglichkeit vor Reiseantritt ab. Für gegipste Patienten empfiehlt sich ein Reiseantritt erst nach 7 Tagen, ggf. lassen Sie den Gips spalten und buchen sich zusätzliche Sitzplätze hinzu, um die Gliedmaße hoch zu lagern
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Unfällen, Operationen oder auch bei akuten Erkrankungen stets ein schriftliches Flugtauglichkeitszeugnis eines Arztes benötigen.
Bei länger bestehenden Erkrankungen ist Ihrerseits eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich, dass sie über mögliche medizinische Risiken einer Flugreise bei aufgeklärt wurden.
Nehmen Sie also Ihre Beschwerden ernst und klären Sie ihre Flugtauglichkeit vor Reiseantritt ab. Für gegipste Patienten empfiehlt sich ein Reiseantritt erst nach 7 Tagen, ggf. lassen Sie den Gips spalten und buchen sich zusätzliche Sitzplätze hinzu, um die Gliedmaße hoch zu lagern