Ausländer von nicht EU-Ländern müssen vor Einreise nach Deutschland ein Visum bei der Deutschen Botschaft Beantragen. Ob Sie als Internationaler Student ein Visum für Deutschland brauchen hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Zum Beispiel können Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken auch nach der Einreise in Deutschland beantragen.
Das richtige Visum beantragen
Welches Visum Sie beantragen müssen hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen, wie lange Sie in Deutschland bleiben und zu welchem Zweck Sie nach Deutschland reisen möchten.
Es gibt zwei Arten vom Studentenvisum:
Das Visum zum Zweck der Studienbewerbung brauchst du, falls du noch keine Zulassung zu einer Universität hast z.B. um dich direkt vor Ort bei der Uni anzumelden oder an einer Aufnahmeprüfung teilzunehmen. Dieses Visum ist für drei Monate gültig und kann in bestimmten Fällen für maximal sechts Monate verlängert werden. Bekommen Sie in diesen drei Monaten aber eine Zulassung zum Studium, müssen Sie sich bei der Auslandsbehörde melden um eine Aufenthaltserlaubnis zu benatragen.
Das Visum zu Studienzwecken brauchst du wenn du bereits zu einem Studium zugelassen bist. Dieses Visum ist in der Regel für drei Monate gültig, also muss innerhalb dieser Zeit bei der Auslandsbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
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