Von Eva Steinlein, tagesschau.de und Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion
Ostern an der Küste oder in den Bergen: Viele Besitzer von Ferienwohnungen hatten sich schon auf entspannte Tage im Zweitwohnsitz gefreut - und sich womöglich in Sicherheit vor einer Coronavirus-Ansteckung gewähnt, zu der es in Ballungsräumen besonders leicht kommen kann. Etliche Gemeinden sehen die "Teilzeitbewohner" in Zeiten der Pandemie hingegen mit Besorgnis: Die Gemeinde Krummhörn in Ostfriesland forderte ein Ehepaar zur Rückreise nach Rheinland-Pfalz auf und bekam vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Recht. Die Besitzerin eines Hauses in Aurich sollte dem Landkreis mit Fotos beweisen, dass sie ihren Noch-Hauptwohnsitz in Dortmund bereits für den Verkauf leergeräumt hat und nicht etwa aus Angst vor Corona aus Nordrhein-Westfalen geflüchtet ist. In Brandenburg wiederum sprach das Potsdamer Verwaltungsgericht zwei Berliner Klägern das Recht zu, ihre Zweitwohnsitze in der Gemeinde Ostprignitz-Ruppin aufzusuchen - trotz eines von der Gemeinde verhängten Einreiseverbots. Die Fälle zeigen: Zu Einschränkungen sind während der Corona-Krise die meisten bereit. Aber wer derzeit wem was vorschreiben und verbieten darf, ist längst nicht so eindeutig geklärt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
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