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Was macht Corona aus dem Recht auf Freizügigkeit?

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Gemeinden vertreiben Leute aus ihrem Zweitwohnsitz - aus Angst vor dem Coronavirus. Dürfen sie eine Abreise erzwingen?

Von Eva Steinlein, tagesschau.de und Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion


Ostern an der Küste oder in den Bergen: Viele Besitzer von Ferienwohnungen hatten sich schon auf entspannte Tage im Zweitwohnsitz gefreut - und sich womöglich in Sicherheit vor einer Coronavirus-Ansteckung gewähnt, zu der es in Ballungsräumen besonders leicht kommen kann. Etliche Gemeinden sehen die "Teilzeitbewohner" in Zeiten der Pandemie hingegen mit Besorgnis: Die Gemeinde Krummhörn in Ostfriesland forderte ein Ehepaar zur Rückreise nach Rheinland-Pfalz auf und bekam vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Recht. Die Besitzerin eines Hauses in Aurich sollte dem Landkreis mit Fotos beweisen, dass sie ihren Noch-Hauptwohnsitz in Dortmund bereits für den Verkauf leergeräumt hat und nicht etwa aus Angst vor Corona aus Nordrhein-Westfalen geflüchtet ist. In Brandenburg wiederum sprach das Potsdamer Verwaltungsgericht zwei Berliner Klägern das Recht zu, ihre Zweitwohnsitze in der Gemeinde Ostprignitz-Ruppin aufzusuchen - trotz eines von der Gemeinde verhängten Einreiseverbots. Die Fälle zeigen: Zu Einschränkungen sind während der Corona-Krise die meisten bereit. Aber wer derzeit wem was vorschreiben und verbieten darf, ist längst nicht so eindeutig geklärt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.


Das ganze FAQ ist verfügbar über https://www.tagesschau.de/inland/corona-zweitwohnung-101.html

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