Weil er seine Freundin im Streit erwürgt hat, muss ein 29-jähriger Rendsburger für acht Jahre ins Gefängnis. Das hat der Vorsitzende Richter Jörg Brommann am Kieler Landgericht gestern Mittag verkündet. Das Urteil lautet auf Totschlag. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der junge Mann vor Gericht verantworten musste. Vor zehn Jahren hat er seinen Großvater getötet, als dieser sich an seinem kleinen Bruder vergehen wollte.
Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der zwölf Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Strafkammer stimmte dem psychiatrischen Gutachter zu, dass man im Falle des 29-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen könne.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass in der Nacht zum 23. Mai 2014 ein Streit in der Wohnung in der Oeverseestraße (Schleife) eskalierte und der Angeklagte seine Partnerin und Mutter eines gemeinsamen Sohnes tötete. Die Tat hatte der Mann gestanden. Nicht außer Acht ließen die Richter bei der Urteilsfindung die Umstände. Das Leben des 29-Jährigen sei geprägt durch ein „praktisch nicht vorhandenes Elternhaus und eine katastrophale Sozialisation", so Brommann. Und sein Großvater habe mit dem sexuellen Missbrauch seiner Brüder „jede denkbare Grenze überschritten."
Die Beziehung zwischen dem jungen Paar sei von Geldnot, Eifersucht und Drogen geprägt gewesen, so der Richter. Beide hatten eine Persönlichkeitsstörung: Sie war Borderlinerin, aufbrausend und impulsiv. Er ritzte sich ebenfalls, sei meist ruhiger, neige aber dazu, die Kontrolle zu verlieren. Brommann: „Das konnte nicht gut gehen." Das Tatmotiv blieb offen - vermutlich fürchtete der Angeklagte, seinen inzwischen einjährigen Sohn zu verlieren. Die Mutter war mit dem Kind überfordert und wollte ihren Partner verlassen.
Der verurteilte Rendsburger zeigte wie auch an den vergangenen Verhandlungstagen kaum Gefühle. Nur eine Kette, die unablässig durch seine Finger glitt, verriet seine Nervosität. „Sie sind jemand, der emotionslos da sitzt und alles an sich vorbeirauschen lässt. Wir wissen aber, dass es anders aussehen kann. Wir wissen, dass sie als liebevoller Vater agiert haben", sagte Brommann.
Für die Nebenklägerin und Mutter des Todesopfers war die Urteilsverkündung nur schwer zu ertragen. Sie schüttelte den Kopf, blickte zum Boden, nahm immer wieder ein Taschentuch zur Hand. Die Nebenklage hatte 13 Jahre Haft gefordert. Die Freunde der Mutter, die zur Urteilsverkündigung erschienen waren, äußerten sich entrüstet: „Viel zu wenig" oder „Für so etwas muss man ein Leben lang hinter Gittern", hieß es vor dem Gerichtsgebäude. Ob der Staatsanwalt in Revision gehen wird, ist noch unklar. Der Anwalt des Angeklagten zeigte sich einverstanden mit dem Urteil. Die Verteidigung hatte sechs Jahre gefordert.
von Jana Walther erstellt am 30.Jan.2015 | 05:02 Uhr