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AStA gegen VBN: Dialog und Einigung im Studierendenparlament

AStA gegen VBN: Dialog und Einigung im Studierendenparlament.

Mehrere Wochen im neuen Semester beschäftigt das Thema Semesterticket jetzt schon Studierende, AStA und zuletzt nun auch das Studierendenparlament (StuPa). Lange sah es nicht danach aus, als wenn sich der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Jade Hochschule noch auf einen gemeinsamen Weg einigen.

Ende vergangenen Jahres kündigte der VBN, Vertragspartner für das Semesterticket, dem AStA an der Jade Hochschule eine Preiserhöhung für das Semesterticket zum kommenden Wintersemester 2019/2020 an. Nachdem der AStA diese ablehnte, kündigte der VBN den Vertrag. (Die ausführliche Geschichte kannst du im vorangegangenen Artikel nachlesen: AStA gegen VBN: Der Streit um den Semesterticket-Preis)

Studierendenparlament muss entscheiden

Bei der ersten StuPa-Sitzung des neuen Semesters am 12. März stimmte das Parlament für einen Vorbehaltsbeschluss in Sachen Semesterticket. Ein vom AStA beauftragter Anwalt sollte die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Dann wolle man den Vertrag wiederaufnehmen, hieß es im Beschluss.

Auf der letzten Sitzung am 2. April in Elsfleth ging es nun um die Interpretation dieses Beschlusses. Auf Einladung des AStA waren auch Ralf Huckriede und Jürgen Engert vom VBN, Detlef Teichmann von der Bremer Straßenbahn AG und Jan Enzensberger als Vertreter für den VEJ (Verkehrsverbund Ems-Jade) vor Ort, um sich den Fragen des StuPa zu stellen.

Prüfung der Kündigung durch einen Anwalt

Zunächst aber präsentierte AStA-Vorsitzende Cynthia Wolter das Gutachten des vom AStA beauftragten Anwalts. „Seitens des VBN gab es zwei Kündigungen. Eine außerordentliche und eine ordentliche Kündigung, beide nachdem wir den solidarischen Widerspruch zur Preiserhöhung nicht zurückgezogen hatten", führte Wolter aus. Die ordentliche Kündigung sei nach Prüfung des Anwalts rechtens, da eine Kündigung auch ohne Grund und weitere Bedingungen bis drei Monate vor Vertragsende durch beide Partien möglich sei.

Probleme gäbe es nach Ansicht des Anwalts aber bei der außerordentlichen Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung sei immer dann möglich, wenn eine Preiserhöhung, die rechtens ist, abgelehnt wird. Die Preiserhöhung seitens des VBN sei aber nicht rechtens gewesen. „Eine Tariferhöhung ist im Rahmen der allgemeinen Anpassung der Beförderungstarife möglich. Im vergangenen Jahr ging aus einer Pressemitteilung des VBN allerdings hervor, dass die allgemeine Tarifanpassung nur 0,7 Prozent betrage, von uns möchte der VBN aber 17 Prozent mehr", so Wolter.

Dem Anwalt zufolge gebe es Anhaltspunkte dafür, dass ein Kalkulationsirrtum des VBN Grund für die außergewöhnlich hohe Preiserhöhung gewesen sei. Durch den berechtigen Widerspruch des StuPas nach dem Bekanntwerden der Preiserhöhung, bestand für den VBN die Notwendigkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Daher „könnte man daran denken, dass die ordentliche Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt", hieß es im Anwaltsschreiben Vollständig rechtskonform sei das Verhalten des VBN daher nicht gewesen.

Das Ergebnis nach der Prüfung des Anwalts sei nun aber klar: „Zusammenfassend kann man sagen, dass zumindest eine der beiden Kündigungen vollends rechtens ist, sodass der Vertrag zwischen VBN und AStA damit rechtmäßig aufgehoben ist", erklärte Wolter.

Immer wieder Preiserhöhungen

In der Vergangenheit habe es immer wieder Preiserhöhungen gegeben. Die größte Erhöhung fand zum vergangenen Wintersemester im Zuge der Umstellung auf das landesweite Semesterticket statt. Hier seien aber viele zusätzliche Strecken zum Netz hinzugekommen, was einen höheren Preis rechtfertige. Die Erhöhungen in den vorherigen Semestern seien aber ohne zusätzliche Leistungen passiert, erklärte Wolter.

Diskussion mit Vertretern von VBN und VEJ

Mit dieser Grundlage ging es in die Diskussion mit Vertretern des VBN und VEJ. Teichmann stellte zu Beginn klar, dass es bei der Preiserhöhung nicht um eine Tariferhöhung im allgemeinen Sinne ging: „Wir haben in einer Erhebung festgestellt, dass sich die Inanspruchnahme des Semestertickets deutlich erhöht hat. Außerdem haben wir das Angebot in der Vergangenheit deutlich ausgebaut. Das fällt ja nicht vom Himmel, das muss bezahlt werden."

Auch mit dem Irrtum, die Preiserhöhung sei durch ein Defizit entstanden, räumte der VBN auf. „Jeder Student macht im Schnitt 300 Fahrten im Semester. Das hat eine Verkehrserhebung ergeben. Eine damit verbundene Neuberechnung kam zu dem Ergebnis, dass wir für die Nutzung des Tickets einen Preis von etwa 145 Euro ansetzen müssten. Das hat nichts mit fehlendem Geld an anderer Stelle zu tun", erklärte Engert.

Alternativen zur Preiserhöhung?

Für das StuPa stellte sich trotzdem die Frage, ob es Alternativen zur Preiserhöhung gegeben habe. „Die Alternative ist, dass das Ticket tot ist. Wenn wir mit jeder Hochschule unterschiedliche Preise vereinbaren, ist das Ticket tot", erklärte Enzensberger. „Den Semesterticket-Preis können wir nur anbieten, weil das Semesterticket ein Solidarmodell ist. 13 Universitäten haben gesagt, sie machen bei einer Preiserhöhung mit, eine hat gesagt nein. Die Alternative wäre die Abschaffung des Tickets gewesen", sagte auch Teichmann. Dann würden Studierenden in den Tarif für Schüler und Auszubildende fallen. „Für das gleiche Angebot wären dann 190 Euro pro Monat fällig. Das wollen wir ja gar nicht", so Teichmann. „Glauben Sie aber nicht, dass wir uns am Semesterticket zu dem höheren Preis eine goldene Nase verdienen!, fügte er hinzu.

Auch in Zukunft weitere Preiserhöhungen?

Zum Schluss ging es darum, wie sich der Preis zukünftig entwickeln wird. „Wir sehen ja die jetzige Reaktion, was uns davon abhalten sollte, in nächster Zeit größere preisliche Sprünge zu machen", sagte Enzensberger. Versprechen könne man aber nichts. „Wir wissen nicht, wo die Entwicklung zukünftig hingeht. Wenn der Dieselpreis steigt, muss das auch irgendjemand bezahlen. Das gleiche gilt, wenn zum Beispiel auf einmal alles auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden soll. Entstehende Kosten müssen am Ende bezahlt werden", sagte Teichmann.

Finale Abstimmung im StuPa

Nach der Diskussion kam es zur finalen Abstimmung im StuPa. „Wer ist dafür, die Preiserhöhung anzunehmen und in dem Zuge den Widerspruch zurückzuziehen und die Beitragsordnung gemäß der vorliegenden Fassung von 200,12 Euro auf 221,67 Euro zu ändern?", fragte StuPa-Vorsitzender Florian Jacob Schmidt in die Runde. Einstimmig entschied sich das StuPa für die Änderung. Heißt: Ab kommendem Semester zahlen Studierende der Jade Hochschule für das Semesterticket 221,67 Euro. Es geht also so weiter wie bisher, nur mit einem höheren Preis.

Die Vertreter von VEJ und VBN zeigen sich zufrieden mit der Entscheidung. „Ich kann nur dafür werben, gemeinsam weiter am Semesterticket zu arbeiten. Das ist eine gute Sache", sagte Engert abschließend. Um sich zukünftig gemeinsam über die Ideen und Möglichkeiten zur Entwicklung des Semestertickets auszutauschen, soll mindestens einmal jährlich ein Treffen mit allen Beteiligten stattfinden.

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