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Corona: Bund will Kontaktbeschränkungen ab 8. März lockern

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen leicht gelockert werden.

An diesem Mittwoch beraten Bund und Länder einmal mehr über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Bereits im Vorfeld haben Lockerungsbefürworter ebenso wie Vertreter eines vorsichtigen Kurses massiv für ihre Linie geworben.

Ärzte und ein Teil der Landesregierungschefs warnen vor übereilten Schritten - sie weisen auf die steigenden Infektionszahlen und das Anrollen einer dritten Welle hin. Handel, Mittelstandspolitiker und ein Teil der Ministerpräsidenten werben für zeitnahe Lockerungen. Dem scheint nun auch die Bundesregierung nicht mehr abgeneigt zu sein.

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Aus einer Beschlussvorlage von Dienstag, die dem WESER-KURIER vorliegt, geht hervor, dass Bund und Länder den derzeit gültigen Lockdown zwar bis zum 28. März verlängern wollen, Kontaktbeschränkungen ab 8. März aber gelockert werden sollen.

Es sollen private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein. Sie bleiben jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. In Regionen mit geringeren Inzidenzen könnten die Vorgaben sogar noch weiter gelockert werden, dann wären bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten bei einem Treffen erlaubt.

Außerdem stellte das Kanzleramt eine bundesweite Teststrategie vor, die bis Anfang April umgesetzt werden soll. Unter anderem sollen Schülerinnen und Schüler das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest pro Woche erhalten. Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anbieten. Zudem soll auch bei weiteren Schulformen der Wechsel- und Präsenzunterricht eingeführt werden.

Corona-Regeln sollen auch im Einzelhandel gelockert werden

Nachdem Anfang der Woche bereits Friseure wieder geöffnet worden sind, sollen nach dem Willen der Bundesregierung in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte in allen Bundesländern geöffnet werden. Auch sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe sollen dann wieder öffnen dürfen. In weiteren Schritten sollen dann abhängig vom Infektionsgeschehen etwa auch Kinos, Außengastronomie oder Theater geöffnet werden können. Gleiches gilt auch für Museen und Zoos, die ab einer Inzidenz von 35 oder niedriger wieder öffnen dürfen. Auch eine frühere Öffnung mit vorheriger Terminbuchung soll möglich sein - eine Inzidenz für diesen Fall muss jedoch noch festgelegt werden.

Auch im Sport soll es erste Lockerungen geben. Demnach soll Sport ab einer Inzidenz von 35 wieder in kleinen Gruppen, jedoch nur draußen und kontaktfrei, möglich sein. Somit wäre Fitnesstraining oder Joggen in Gruppen möglich, jedoch kein Fußball oder Basketball. Kontaktfreier Sport in einer Halle oder einem Fitnessstudio und Kontaktsport unter freiem Himmel sollen erst dann wieder möglich sein, wenn in einer Region die Inzidenz über zwei Wochen konstant unter 35 liegt.

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An Ostern sollen Verwandtenbesuche möglich sein. Daher wollen die Länder vom 2. bis 5. April - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - Treffen mit vier Menschen erlauben, die nicht zum eigenen Hausstand gehören.

Dies soll für Menschen aus dem engsten Familienkreis gelten, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. Mit diesen Personengruppen sollen Treffen erlaubt sein, auch wenn mehr als zwei Hausstände oder mehr als fünf Personen über 14 Jahre zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden laut Regelung nicht mitgezählt.

Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, soll laut der Vorlage eine Notbremse greifen. Ab einem noch zu bestimmenden Wert sollen dann automatisch und ohne einen neuerlichen Beschluss die aktuellen Corona-Regeln greifen.

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