Jacob Queißner

Freier Journalist/Fotograf, Gera

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Prozess zu Sexual- und Betrugsstraftaten durch Ex-Bad Laaspher in Gera: 5 weitere Zeugenaussagen

Gera. Vor dem Landgericht in Gera/Thüringen muss sich ein Ex-Bad Laaspher verantworten. Dem Deutschen werden mehrere Sexualstraftaten an zwei Minderjährigen, sowie zwei Betrugstaten gegenüber dem Jobcenter vorgeworfen. Am Mittwoch fand ein weiterer Verhandlungstag statt. Es wurden mehrere Zeugen und Zeuginnen zu einem der Sexualdelikte und den Betrugsstraftaten angehört.

Zuerst sprach ein Kriminaloberkommissar aus Offenburg, nahe der französischen Grenze in Baden-Württemberg. Er hatte auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Gera eine Zeugin, die in seinem Zuständigkeitsbereich wohnte, vorgeladen und vernommen. Die junge Frau kam im Alter von 12 Jahren in eine Mädchenwohngruppe. In dieser war auch die damalige Freundin des Angeklagten. Mit der zu jenem Zeitpunkt Hochschwangeren wollte die Zeugin eine Beziehung beginnen. Ihr wurde aber gesagt, dass dies nur möglich sei, wenn sie entjungfert ist. Ferner wurde ihr eingeredet, dass das gleich mit dem Angeklagten K. geschehen könnte. Die zu dem Zeitpunkt 14-Jährige willigte ein. Nach einem Vorspiel durch das schwangere Mädchen kam es zu Verkehr mit dem Angeklagten. Im Verlauf wurde es schmerzhaft für das Mädchen und sie versuchte ihn wegzustoßen. Aber der Angeklagte machte weiter und sie ließ es unter Tränen über sich ergehen.

Der Kriminaloberkommissar schilderte diesen Vorfall und ergänzte das mit Erinnerungen aus der Vernehmung. Die fand rund zehn Jahre nach dem Vorfall statt. Ihm schien es, dass die Zeugin mit der Sache eigentlich bereits abgeschlossen hatte, aber die Vernehmung sie aufwühlte. Während der Vernehmung soll sie auch an sich selbst gezweifelt haben, ob sie denn auch ausreichend genug signalisiert hatte, dass sie es stoppen wollte. Wie nach den meisten Sexualstraftaten hat sich das Opfer im Nachhinein dreckig gefühlt.

Nach rund einer halben Stunde war der Zeuge fertig. Als Nächstes kamen nacheinander vier Mitarbeiterinnen des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen zur Aussage. Dort war der Angeklagte gemeldet und bezog Leistungen. Dabei sei es aber zu Betrug beim Hartz-IV-Bezug gekommen sein. Die vier Frauen schilderten ihren Kontakt zum Angeklagten, beziehungsweise der Sache. Zuerst sprach die Leiterin zur Gesamtsituation, von den Meldeversäumnissen und den wiederholten Zahlungseinstellungen. Dann folgten die Aussagen zweier Sachbearbeiterinnen, die im Außendienst mit der Zustellung von Jobcenter-Post an den Angeklagten beauftragt waren. Sie erzählten, dass er nicht an seiner eigentlichen Meldeadresse war und seine ebenfalls dort wohnhafte Mutter die Frauen zu einer anderen Adresse schickte. Dort war dessen neue Lebensgefährtin, er war jedoch nicht anwesend. Zum Schluss folgte die zuständige Sachbearbeiterin, die im Namen des Jobcenters die Strafanzeige gestellt hatte. Die Aussagen dauerten jeweils nur rund zehn Minuten. In dem Tatzeitraum Anfang 2020 saß der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft. Bei einer Neuberechnung Anfang dieser Woche wurde eine weitere Straftat festgestellt. Jedoch meinte der vorsitzende Richter, dass man das nicht mit in den Prozess nehmen sollte, da das die eh schon lange Verhandlung sprengen würde.

Die Beweisaufnahme soll nächste Woche geschlossen werden. 15 der 24 angesetzten Verhandlungstermine sind bereits absolviert. Insgesamt wirkte die Stimmung im Saal viel lockerer als zu Beginn des Prozesses.