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Ab dem 1. September 2016 treten zu den Vorsorgeuntersuchungen von Kindern einige Änderungen in Kraft, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.
Ab dem 1. September 2016 treten zu den Vorsorgeuntersuchungen von Kindern einige Änderungen in Kraft, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.