Nach den Terroranschlägen auf den Flughafen und die Metro von Brüssel hat die belgische Regierung Konsequenzen gezogen und die Anti-Terrormaßnahmen verschärft. So müssen ab Juni Käufer einer Prepaid-Karte ihren Ausweis vorlegen. Der Grund: Alle Attentäter von Brüssel kommunizierten über Handys mit einer Guthabenkarte; die ließ sich bislang anonym erwerben. Die Passkontrolle ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, der Aldi Belgien anscheinend zu aufwendig ist: Der Discounter nimmt seine Prepaid-Karten aus dem Sortiment. Bis spätestens 6. Juni 2017 müssen Nutzer ihr Guthaben verbrauchen.
Strengere Gesetze auch hierzulandeEin ähnliches Anti-Terrorgesetz hat die deutsche Bundesregierung im vergangenen Sommer beschlossen. Auch hierzulande müssen Verbraucher ab Juli 2017 vor dem Erwerb einer Prepaid-Karte einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Identifikation vorlegen. „Es kann nicht sein, dass sich jemand ein Smartphone kauft, sich bei einem Telekommunikationsanbieter anmeldet und dann gegen ihn ermittelt werden kann, während derjenige, der sich ein Prepaid-Handy in der Drogerie kauft, dazu beiträgt, dass gegen ihn nicht ermittelt werden kann", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Juni 2016 im Deutschen Bundestag, so die Tagesschau.
Wie reagiert Aldi Deutschland?Ob Aldi Deutschland dem belgischen Entschluss folgt, bleibt abzuwarten. Der Tagesschau erklärte Aldi Süd, dass das Unternehmen momentan „nicht plant, den Verkauf von Prepaid-Karten in Deutschland einzustellen". Doch das neue Gesetz zwingt den Discounter, das bisherige Verkaufsmodell zu ändern: „Die Umsetzung dieses Gesetzes beschäftigt uns bereits seit einigen Monaten", so eine Sprecherin des Unternehmens. Derzeit überprüfe man verschiedene Modelle, wie der Verkauf von Guthabenkarten künftig laufen könnte.