Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Pflegezeit
von Heike Bohnes
In meiner Beratung ist die Pflegezeit immer wieder Thema.Im Hinblick auf die Pflegezeit würde es vielen Angehörigen helfen, wenn sie die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz (PfleZG) auch "stückeln", also nach Bedarf nehmen könnten.
Dies ist aber auf der Grundlage des § 4 PfleZG nicht möglich.
Nun möchte ich allen, die sich diese Frage stellen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2011 mit dem Az.: 9 AZR 348/10 an die Hand geben. Hier ist eindeutig geklärt, wie die Pflegezeit genommen werden kann.
Das Urteil können Sie hier herunterladen: AZ 9 _AZR_348-10.
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Heike Bohnes
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