Elektrorollstuhl und Fahrtauglichkeitsnachweis

von Heike Bohnes

Ein Elektrorollstuhl kann für Menschen mit Behinderung eine tolle Hilfe sein, um slebstständig am sozialen Leben teilzunehmen.
Allerdings verlangen manche Krankenkassen vor der Leistungsgewährung von ihren Versicherten eine Fahrtauglichkeitsprüfung, die sie beim TÜV absolvieren müssen. Besteht der Versicherte diese Prüfung nicht, erhält er auch keinen Elektrorollstuhl. Denn Elektrorollstühle sind genau genommen Kraftfahrzeuge.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.  (BVKM) bietet auf seiner Internetseite für Betroffene eine Argumentationshilfe, in der erklärt wird, welche Gründe gegen eine Begutachtung durch den TÜV angeführt werden können.
Tipp: Die Argumentationshilfe können Sie unter dem nachfolgenden Link direkt von der Seite des BVKM herunterladen: Argumentationshilfe gegen die TÜV-Prüfung bei der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl

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