Aktiver Kampf gegen den Pflegenotstand in der ambulanten Pflege

von Heike Bohnes

Pflegende Angehörige kennen das: der Gesetzgeber hat die Grundregel "ambulant vor stationär" herausgegeben, allerdings an der Umsetzung hapert es erheblich. Je nach dem, wo man wohnt, ist eine professionelle ambulante Pflege oder ein Betreuungsdienst zur Entlastung nicht zu finden.

Die Regierung hat sich endlich bewegt und will den Pflegenotstand nun konkret angehen. Um den Pflegenotstand zu bekämpfen wird zunächst für alle Mitglieder des Bundestages eine Anwesenheitspflicht bei allen Sitzungen festgelegt. Jedes Mitglied des Bundestages erhält - unabhängig von seiner Funktion - ein so genanntes Stundenkonto. In diesem Stundenkonto werden die Abwesenheitszeiten je Sitzung mit acht Stunden vermerkt.

Diese Fehlstunden müssen von den Abgeordneten und Ministern im Rahmen pflegerischer Hilfen bundesweit abgearbeitet werden. Damit durch diese Maßnahme keine wirtschaftlich tätigen Unternehmen unterstützt werden, hat die Regierung die Datenbank www.bundespflegeregister.de eingerichtet. In dieser Datenbank können sich pflegende Angehörige registrieren, die die Hilfen der Bundestagsabgeordneten und Minister in Anspruch nehmen wollen.

Es kommen auf die pflegenden Angehörigen keine Kosten zu, da der Einsatz der Abgeordneten und Minister als Ersatzdienst für verpasste Sitzungen gilt. Ein pflegender Angehöriger kann - je nach dem, wie sich die Nachfrage entwickelt - von diesem Angebot bis zu 45 Stunden im Jahr in Anspruch nehmen. Die maximale Einsatzdauer des Abgeordneten sind neun Stunden täglich.
Die Abgeordneten werden vorzugsweise in Regionen, in denen die Pflegedienste bereits überlastet sind oder keine ausreichenden Entlastungsangebote vorgehalten werden, eingesetzt, um mit dieser Aktion einen möglichst hohen Nutzen für pflegende Angehörige zu erzielen.

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Dienstleistung am Bürger werden alle Abgeordneten und Minister in der sitzungsfreien Zeit vom 20.05. - 31.05.2019 eine Schulungswoche zur Erlangung pflegerischer Grundlagen absolvieren.

Hinweis: Ab sofort können sich Interessenten in die Datenbank eintragen: www.bundespflegeregister.de



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