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Ist Ihr Angehöriger wegen seiner Demenz in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt, hat er seit dem 01.07.08 - unabhängig von der Anerkennung einer Pflegestufe - Anspruch auf die Zahlung von Betreuungsgeld durch die Pflegekasse.
Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 100 oder 200 € im Monat.
Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über den Antrag.
Gibt es bereits ein Gutachten des MDK, kann das schon ausreichen. Gibt es noch kein Gutachten oder reicht das vorhandene nicht aus, kommt ein Gutachter des MDK zum Betroffenen nach Hause, um festzustellen, wie ob Betreuungsbedarf besteht und wie groß dieser ist.
Welcher „Betreuungsbedarf" vorliegt, wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt. Darin sind 13 Einzelaspekte wie z. B.
Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs, Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen oder tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
in 2 Bereichen zusammengefasst.
Sind 2 Aspekte aus den unterschiedlichen Bereichen erfüllt, besteht "erheblicher Betreuungsbedarf" und Anspruch auf monatlich 100 €. Sind 3 bestimmte Aspekte vorhanden, liegt ein „erhöhter Betreuungsbedarf" vor und es gibt 200 € im Monat.
Während der Begutachtung sollten Sie als Angehöriger oder ein Mitarbeiter des eingesetzten Pflegedienstes anwesend sein, denn die Aussagen der Pflegenden spielen eine wichtige Rolle. Um möglichst konkret sagen zu können, wie der Alltag tatsächlich aussieht, kann es Ihnen helfen, wenn Sie ein Pflegetagebuch führen.
Bei Menschen mit einer diagnostizierten Demenz ist die Chance sehr groß, dass sie monatlich mindestens 100 € bekommen. Alle, die bereits die 460 € im Jahr erhalten, bekommen die 100 € automatisch. Für den erhöhten Betrag müssen aber alle Pflegebedürftigen einen neuen Antrag stellen.
Bei einer Anerkennung wird das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung an gewährt. Allerdings erhält der Demenzkranke das Betreuungsgeld nicht ausgezahlt. Damit soll er Entlastungs- und Betreuungsleistungen etwa für pflegende Angehörige finanzieren. Dazu gehören folgende Angebote:
Entweder rechnen die Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder sie stellen eine Rechnung aus, die die Angehörigen dann bei der Pflegeversicherung einreichen können.
Tipp: Benötigen Sie in einem Monat keine Hilfe, können Sie das Geld ansammeln - um z. B. in Urlaub zu fahren und Ihren Angehörigen gut betreut zu wissen.