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Ein europäisch-türkischer Scherbenhaufen | Heinrich-Böll-Stiftung

Am 11. Dezember 1999 stellte die Europäische Gemeinschaft der Türkei offiziell eine Mitgliedschaft in Aussicht. Doch nicht erst seit dem Verfassungsreferendum entfernen sich die beiden Akteure immer weiter voneinander.

Der Kandidatenstatus der Türkei wird in diesem Jahr volljährig. Seit 18 Jahren wartet das Land im Vorzimmer Europas inzwischen also darauf, aufgenommen zu werden. Aber wie das manchmal so ist mit Volljährigen, muss man sie irgendwann gehen lassen.

Denn nicht erst mit dem Verfassungsreferendum, der Diskussion um die Wiedereinführung der Todesstrafe und den ‚Säuberungsaktionen' der AKP-Regierung im Anschluss an den Putschversuch vom Sommer 2016 hat der Abnabelungsprozess begonnen.

Nach fast zwei Dekaden als Beitrittskandidatin, nach zwölf Jahren mehr oder weniger intensiv laufenden Verhandlungen, bei denen die Implementierung und Durchsetzung der 35 Kapitel des EU-Regelwerks diskutiert wurden, sieht es nun nach Trennung aus - zumindest in politischer Hinsicht.

Ob der türkische Beitritt jemals ein realistisches Szenario war, vermag heute keiner mehr genau zu sagen. Doch es begann hoffnungsvoll, damals: Bereits mit der Gründung der Republik 1923 schlugen politische Eliten um Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk einen Kurs Richtung Westen, Richtung Europa ein.

Innerhalb weniger Jahre wollten sie die osmanische Vergangenheit auf gesellschaftlicher, politischer und kultureller Ebene kappen, um auf Augenhöhe mit den westeuropäischen Nationen zu sein: Das Schweizer Zivilrecht wurde übernommen, Scharia und Polygamie abgeschafft, eine Strafrechtsreform nach italienischem Vorbild und die lateinische Schrift eingeführt. Diese Modernisierung war ein für die türkische Bevölkerung gewaltsamer, aufoktroyierter Prozess.

Interesse an einer tieferen Zusammenarbeit

Nach dem zweiten Weltkrieg hatten sowohl die Türkei mit ihren Modernisierungsbestrebungen als auch die führenden Mächte des Westens Interesse an einer tieferen Zusammenarbeit: Die Türkei wurde in internationale Verträge aufgenommen (etwa in den Europa-Rat, die NATO, den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank). Regelmäßigen Austausch mit der EU (damals noch der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG) gab es seit 1959, als die Türkei einen Antrag auf eine assoziierte Mitgliedschaft stellte.

Am 12. September 1963 wurde sie durch das Ankara-Abkommen als assoziiertes Land an die EWG angebunden, mit der klaren Aussicht auf einen späteren Beitritt. 1987 stellte die Türkei dann den Antrag auf Vollmitgliedschaft, der von der EWG jedoch abgelehnt wurde.

Der Grund dafür? Zunächst sollte der europäische Markt vollendet werden und die Türkei in Politik, Wirtschaft und Sozialem weitere Fortschritte machen. Besonders ab Anfang der 90er unterzog die Türkei sich deswegen mit Nachdruck Reformschritten, sodass sie 1996 wenigstens Mitglied der Zollunion wurde.

1999 schließlich erkannte die Europäische Gemeinschaft (EG) die Türkei als offizielle Kandidatin an. Dies gab den Startschuss für weitere umfassende Reform- und Demokratisierungsprozesse. Das Projekt Mitgliedschaft spielte eine zentrale Rolle im kulturellen sowie sozialen Leben der Türkei und der Konsens darüber war das Zentrum des politischen Handelns. Die „Europäisierung" der außen- und innenpolitischen Standards der Türkei lief weiter.

Zwischen 2001 und 2005 machte die Türkei besonders im Bereich der Menschenrechte Fortschritte, die weitgehend auf die Forderungen der EU zurückgeführt werden können. Neun Harmonisierungspakete wurden allein zwischen 2002 und 2004 vom Parlament beschlossen.

Darunter fiel eine Revision der Verfassung, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu erhöhen sowie eine Verbesserung des Zivil- und Kriminalitätsgesetzes. Rundfunk wurde nun in anderen Sprachen als Türkisch erlaubt, was besonders für die Kurden große Bedeutung hatten, deren Kultur damit ein Stück weit anerkannt wurde.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Modernisierung in diesem Kontext war auch die Abschaffung der Todesstrafe. Es ist fast ironisch, dass Präsident Erdoğan nach dem bestätigten Verfassungsreferendum nun als erste Priorität eben diese wieder einführen will.

Entfremdung zwischen EU und Türkei

Trotzdem öffnete sich die EU nur langsam, die türkische Regierung bekam nicht oder nicht schnell genug, was sie wollte und fühlte sich hingehalten. In politischer Hinsicht standen die Entwicklungen jedoch faktisch still, was einerseits an ständigen Vetos von Griechenland und Zypern gegenüber der Türkei lag, andererseits an der Ablehnung von Deutschland und Frankreich in den EUCOMM Diskussionen.

All dies führte dazu, dass die Türkei sich nie „akzeptiert" gefühlt hat in den Diskussionen. Angesichts dieser Enttäuschungen nahm die Europäisierungsgeschwindigkeit Mitte der 2000er deutlich ab. Die AKP-geführte Regierung begann damit, sich aus dem EU-Forderungskatalog herauszupicken, welche Reformen sie umsetzen wollte - und welche nicht.

So verlor die EU schon damals an Einfluss. Ein weiterer Grund für diese Entwicklung ist die zunehmende Macht der AKP, die bei den Wahlen 2007 46,6 Prozent der Stimmen und damit die absolute Mehrheit gewann.

Durch das national und international vertretene Streben nach einem Beitritt zur Union konnte die AKP strittige politische Maßnahmen, wie die Schwächung des in der Türkei traditionell starken Militärs, als dafür ‚notwendigen' Schritt verkaufen. Nachdem diese Prozesse abgeschlossen waren, brauchte die Regierung den EU-Beitritt nicht mehr als Legitimation für ihre Agenda.

Ein Meilenstein der Entfremdung ist die Blockade des Öffnens von acht weiteren Verhandlungskapiteln im Dezember 2006, weil die Türkei sich weigerte, ein zusätzliches Protokoll zum Ankara-Abkommen zu unterschreiben. Damit hätte sie Zypern als unteilbaren, unabhängigen Staat und somit vollständiges Mitglied der EU anerkannt. Dies mag der Moment gewesen sein, in dem die Türkei das Vertrauen in den Beitrittsprozess verloren hat.

Daraufhin änderte die türkische Regierung ihre Politik und verweigerte weitere Reformen beispielsweise im Bereich der Menschenrechte. Es fing das an, was von Expertinnen und Experten als ‚De-Europäisierung' bezeichnet wird: Die politischen Entwicklungen etwa im Bereich der Achtung der Menschenrechte oder Akzeptanz von Minderheiten in der Türkei verliefen nun gegensätzlich zu den Forderungen der EU.

Im Juni 2010 wurden die Beitrittsverhandlungen de facto eingefroren. Erst zwei Jahre später kam mit einer von der Kommission initiierten 'positive Agenda' wieder Bewegung in die europäisch-türkischen Beziehung. Die weltpolitische Lage spielte der Türkei in dieser Hinsicht in die Hände.

Um eine globale Fluchtbewegung nach Europa zu stoppen, beschlossen die Mitgliedsstaaten der EU und die Türkei das so genannte ‚Flüchtlingsabkommen'. Damit hat es die Türkei geschafft, sich neue Kapitel zu öffnen und auch die für die Türkei wichtige Debatte um Visaerleichterungen für Türkinnen und Türken in den Raum zu stellen.

Am 7. und 8. März 2016 fand ein gemeinsamer Gipfel statt, in dessen Rahmen der ‚EU-Türkei-Deal' aktiviert wurde. Am 30. Juni 2016 begannen die EU und die Türkei auf einer Beitrittskonferenz mit den Gesprächen über Kapitel 33, die Finanzen- und Budgetbestimmungen. Bereits Ende 2015 hatten - ebenfalls im Kontext der Flüchtlingspolitik - Verhandlungen zu Kapitel 17, der Wirtschafts- und Währungspolitik, begonnen. In institutioneller Hinsicht steht die Türkei der EU derzeit also näher als je zuvor.

Transformation zu einem autoritären Staat

Heute, im April 2017, sind die Spannungen zwischen beiden Akteuren so hoch wie nie zuvor. Antieuropäische Bewegungen und Einstellungen sind in der Türkei weit verbreitet, und auch in Europa spricht sich inzwischen eine Mehrheit gegen einen Beitritt aus.

Über eine Vielzahl von Themen herrscht große Uneinigkeit. Darunter fallen Frauenrechte, Rechte von Minderheiten wie LGBTI und religiösen Gruppen wie Christen oder Alewitinnen und der Umgang mit den Kurdinnen und Kurden.

Auch bezüglich der Frage nach einem Genozid an den Armeniern, des Konflikt um Nordzypern, dem Aufkommen des politischen Islam, des Schutzes von Menschenrechten, Pressefreiheit, Massenentlassungen nach dem Putschversuch, der schwindenden Unabhängigkeit der Justiz oder der Diskussion um die Wiedereinführung der Todesstrafe, sind die Länder verschiedener Ansicht.

In der Türkei findet eine Transformation des politischen Systems zu einem autoritären Staat statt, der von Seiten der EU vehement kritisiert wird. Trotzdem kann die Union die Türkei nicht einfach so gehen lassen: Vor dem Hintergrund der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der ‚Flüchtlingskrise' und der globalen Spannungen zwischen Osten und Westen hat das Land geographisch und sicherheitspolitisch eine große Bedeutung.

Zwischen der EU und der Türkei sind durch die jahrzehntelange Zusammenarbeit Verbindungen entstanden, die weder wegzudenken noch aufzulösen sind, besonders in den Bereichen Handel, Tourismus und Migration. Die EU ist mit 44,5 Prozent des Gesamtvolumens mit Abstand der größte Exportmarkt für die Türkei.

Die Türkei ist wiederum der viertgrößte Exportmarkt für die EU. Im vergangenen Dezember hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Zollunion zu modernisieren und die bilateralen Handelsbeziehungen auszuweiten.

Einzelne Mitgliedsstaaten wie Deutschland haben eine besonders tiefe Beziehung zur Türkei - beide Länder schlossen vor 56 Jahren ein Gastarbeiterabkommen, welches den Anfang der Arbeits- und Familienmigration und damit der kulturellen Verflechtung darstellte.

Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass die Türkei noch ein Mitglied der Union wird. Über den Anstoß des Abnabelungsprozesses herrscht kein Konsens. Die einen vermuten, dass das deutsch-französische Duo Merkel und Sarkozy dem Land die Beitrittshoffnungen nahm und die Türkei sich daraufhin abgewandt hatte. Andere gehen davon aus, dass die Europäisierung lediglich eine Strategie der AKP unter Erdoğan war, um dessen Politik zu legitimieren und sich etablieren zu können.

Fakt ist aber, dass die EU-Skepsis in der türkischen Bevölkerung immer weiter zunahm und die Rhetorik türkischer Politiker gegenüber der EU immer negativer wurde. Erdoğan schimpft auf Europa, den Westen und einzelne Länder. Sie seien Terrorunterstützer, bedienten sich Nazi-Methoden und bildeten eine Kreuzritter-Allianz.

Die EU reagierte zunächst ruhig reagiert, um das vielfach kritisierte Abkommen mit der Türkei in Flüchtlingsangelegenheiten nicht zu gefährden. Doch die Gräben werden tiefer: Das Europäische Parlament hat Ende 2016 dazu aufgefordert, die Beitrittsverhandlungen auszusetzen, „bis die repressiven Maßnahmen aufhören".

Das Erwachsenwerden ist ein konfliktreicher Prozess. Die EU ist mit sich selbst beschäftigt, sie ist beitrittsmüde, kämpft mit internen Zerwürfnissen und dem Erstarken rechter Bewegungen in Europa. Die Türkei ist beleidigt, spielt mit Szenarien, wie sie sich östlichen Partnern wie Russland zuwenden könnte.

Wie soll es politisch weitergehen?

EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn brachte Beratungen über einen kompletten Abbruch der Beitrittsverhandlungen ins Spiel. Eine so genannte ‚privilegierte' Partnerschaft steht schon seit Langem zur Debatte. Eine bloße Zweckbeziehung nach dem Motto ‚die EU soll sich bis auf die Wirtschaftsangelegenheiten aus allem raushalten' würde jedoch Erdoğan in die Hände spielen.

Das am 16. April in einer umstrittenen Wahl entschiedene ‚Ja' zum Verfassungsreferendum stellt die EU nun vor noch größere Herausforderungen: Mit der Reform werden demokratische Prinzipien abgeschafft, die für die Union zentral sind. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre für viele in Europa ein Schlussstrich unter die Beitrittsverhandlungen. Andere sehen in einer „privilegierte Partnerschaft" sogar die Chance, die demokratischen Kräfte in der Türkei zu unterstützen.

Der türkische Präsident selbst jedenfalls spricht nun davon, erneut das Volk befragen zu wollen: mit einem zweiten Referendum, dieses Mal zu den EU-Beitrittsverhandlungen. Gegen Ende des Jahres will er darüber entscheiden lassen. Damit wäre die Volljährigkeit des Kandidatenstatus' gleichzeitig der Todeszeitpunkt.

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