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Neues Meldegesetz ab 1.November

Bis vor etwa zehn Jahren gab es schon einmal eine Pflicht für Vermieterbescheinigungen in Deutschland. Die wurde dann wegen des zu hohen bürokratischen Aufwands abgeschafft.

Ab 1. November 2015 wird dieses Gesetz bundesweit wieder eingeführt. Mieter müssen dann beim Umzug zusätzlich von ihrem neuen Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung einholen.

Das bedeutet, dass Vermieter ihren Mietern beim Umzug deren Ein- und Auszug innerhalb von zwei Wochen bestätigen müssen. Die Mieter brauchen diesen Schein, um sich beim Amt ummelden zu können. Haben sie ihn nicht, droht ein Bussgeld.

Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

Egal, wer Wohnungsgeber ist - das Gesetz stellt klare Anforderungen an den Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung. Auf jeden Fall enthalten sein müssen:

Name und Anschrift des Wohnungsgebers Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt Anschrift der Wohnung Namen der neuen Bewohner

Viele Gemeinden bieten auf ihren Webseiten inzwischen Formulare an, die einfach heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Eine allgemeingültige Vorlage für eine Wohnungsgeberbestätigung findet sich zudem in Anlage 2 des Gesetzestextes selbst. Dieser kann auf der Webseite des Bundesrats heruntergeladen werden.

Gesetzeslage:

Laut Gesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Meldet sich ein Mieter nach einem Umzug nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt, riskiert er eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Diese Strafe kann auch den Vermieter treffen. Dieser wird durch das Gesetz verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen- er kann diese dann entweder der zuständigen Behörde direkt zukommen lassen oder sie dem Mieter übergeben. Gibt der Vermieter Scheinadressen an, kann eine Strafe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

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