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Abgasskandal:Kann ich meinen Diesel umtauschen?

In der Schweiz wurden den Dieselmodellen des Autobauers VW die Typgenehmigungen entzogen. Dazu gehören Modelle der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014, die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1.2 TDI, 1.6 TDI und 2.0 TDI ausgerüstet sind.


Das bedeutet, dass bis auf weiteres in der Schweiz keine Dieselfahrzeuge des Herstellers und aller seiner Konzernmarken mehr verkauft werden dürfen. Aber, wieviel Fahrzeuge genau davon betroffen sind bleibt ein Geheimnis.


Experten sprechen von rund 130.000 Fahrzeugen mit betrügerischer Abgas-Software- die auf Schweizer Strassen fahren.

Bisher ist lediglich bekannt, dass insgesamt elf Millionen Autos weltweit mit der manipulierten Software ausgestattet sind. Livio Piatti, Pressesprecher des Hauptimporteurs Amag, sagt: „Klar ist, dass Volkswagen die volle Verantwortung und die Kosten für notwendige Massnahmen übernimmt".


Ebenfalls weiss man, dass 37 Prozent der neu immatrikulierten Autos in der Schweiz Diesel-Modelle sind. Alles andere sind zum jetzigen Zeitpunkt Spekulationen. Die betroffenen Halter besitzen ein Fahrzeug, welches massiv umweltschädlicher ist, als ihnen beim Kauf zugesichert wurde.


Diese Autos haben mit Bekanntwerden des Skandals auf einen Schlag an Wert verloren. Wer es nicht an eine offizielle VW-Werkstatt verkaufen will, bleibt darauf sitzen und hat zudem Mehrkosten zu erwarten.


Wer aktuell sein Auto aus dem Hause VW zum Verkauf ausschreibt, macht die schmerzliche Erfahrung, dass die Kaufangebote seit dem Bekanntwerden des Skandals massiv tiefer geworden oder gänzlich ausgeblieben sind. Viele Fahrzeughalter sind sich der Tatsache, dass sie einen massiven finanziellen Schaden erlitten haben, wohl gar noch nicht bewusst.

Aus juristischer Sicht haben die betroffenen Fahrzeuge einen Mangel.

Als Konsument können Sie bei einem Produktmangel in der Schweiz grundsätzlich zwischen drei Wegen wählen: Nachbesserung des Produkts, Minderung des Kaufpreises, wenn auf die Nachbesserung verzichtet wird oder Rücktritt vom Vertrag.


Dieser Mangel muss baldmöglichst, aber spätestens nach einem Jahr nach Bekanntwerden beim Verkäufer gerügt werden, ansonsten verwirkt der Käufer das Recht, seine Ansprüche geltend zu machen.


Es ist allerdings zu hoffen, dass der VW-Konzern und seine Partner in diesem Fall kulant sein werden.


Hier sind drei Musterbriefe zur Verfügung gestellt, die Sie mit Word bearbeiten und verschicken können.


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