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Rechtsstreit nach Kreuzfahrt? Klage gegen Veranstalter am Wohnort des Reisenden zulässig

Rechtsstreit nach Kreuzfahrt? Klage gegen Veranstalter am Wohnort des Reisenden zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Urlauber den Reiseveranstalter an ihrem eigenen Wohnort verklagen können. Das gilt für alle Pauschalreisen ins Ausland – also auch Kreuzfahrten – und auch dann, wenn der Veranstalter in seinen AGB einen anderen Gerichtsstand nennt.
Im konkreten Fall ging es um eine Klage gegen FTI, die der Pauschalreisende vor dem Amtsgericht Nürnberg eingereicht hatte, obwohl die AGB von FTI als Gerichtsstand München vorsahen. ... mehr Details im Beitrag ->

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Franz Neumeier

Franz Neumeier

München