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Zwölf Kinder gegen den Staat

Wir schreien uns auf Demos seit Jahren die Seele aus dem Leib", sagt die 16-jährige Franzi. "Aber die Politik will uns nicht hören", fügt Smilla, eine 15-jährige Schülerin, hinzu. "Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass unsere Zukunft gesichert ist. Kinderrechte haben in Österreich Verfassungsrang -dafür ziehen wir jetzt vor Gericht. Klimaschutz ist ein Recht, kein Bedürfnis."

Klimaklage: Die Klägerinnen und Kläger

Franzi und Smilla sind zwei der zwölf Kinder und Jugendlichen, die mit einer Klimaklage vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof ziehen, weil die Bundesregierung durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen ihre Zukunft gefährdet. Die jungen Klägerinnen und Kläger berufen sich auf ihre Kinderrechte, die in der österreichischen Verfassung verankert sind. Im Artikel 1 der Kinderrechtskonvention steht, dass jedes Kind ein Recht auf "Schutz und Fürsorge" sowie "bestmögliche Entwicklung und Entfaltung" habe. Auch die Generationengerechtigkeit müsse gesichert sein -heutiges Handeln müsse die Folgen für kommende Generationen berücksichtigen. "Das passiert aktuell nicht", sagt der 17-jährige Levi. "Das Klimaschutzgesetz von 2011, das diesen Namen eigentlich nicht verdient, ist schon mit Ende 2020 ausgelaufen. Wir stehen seit nunmehr 792 Tagen ohne gesetzlich bindende Regelungen da: in Österreich gibt es keine verpflichtenden Klimaziele und auch keine Konsequenzen, wenn das 2-Grad-Ziel nicht eingehalten wird. Wir brauchen ein Gesetz, das tatsächlich zur Reduktion der Treibhausgase führt und unsere Zukunft schützt. Alles andere ist verfassungswidrig."

Klimagesetz: Erfolgsaussichten

Dass Klimaklagen Erfolg haben können, zeigen Beispiele aus anderen EU-Ländern. Die niederländische Urgenda-Klag e führte dazu, dass auf Autobahnen tagsüber mittlerweile ein Tempolimit von 100 km/h gilt. In Deutschland war eine ähnliche Klage bereits erfolgreich: Vor zwei Jahren zwang das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Politik, das deutsche Klimaschutzgesetz nachzuschärfen. Die Begründung: Wenn die Politik das Klima jetzt nicht ausreichend schütze, beschränke das Gesetz die zukünftigen Freiheitsrechte der jungen Klägerinnen und Kläger.

Klimaanwältin Michaela Krömer vertrit die Kinder

Am Verfassungsgerichtshof vertritt die Klimaanwältin Michaela Krömer die Interessen der Minderjährigen. Krömer vergleicht das Pariser Klimaabkommen mit einem WG-Putzplan, der per se nicht verbindlich ist. "Wenn ein Akteur seine Arbeit nicht macht, haben die anderen keine wirksamen Mittel, um gegen untätige Mitbewohner vorzugehen", sagt die Anwältin. Doch der Staat habe eine Schutzpflicht, jedenfalls gegenüber den Kindern. "Der gegenwärtige Schein-Klimaschutz macht die Klimakrise zur Kinderkrise."

"Wir stehen stellvertretend für unsere ganze Generation"

Fehlendes Klimaschutzgesetz: Grund für die Klage

Das jüngste Kind ist fünf Jahre alt, der älteste Jugendliche 17. "Wir stehen stellvertretend für unsere ganze Generation", sagt die 16-jährige Lena. "Wir machen das nicht aus Spaß, sondern weil es eine Notwendigkeit ist." Die 15-jährige Smilla nickt. "Jedes Zehntel Grad zählt", sagt die Schülerin. "Wenn wir gewisse Klimakipppunkte erreichen, treten unumkehrbare Dominoeffekte ein. Davor müssen wir uns bewahren."

Dem stimmt auch der 17-jährige Levi zu. "Wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen, hat das Konsequenzen", sagt Levi. "Wenn die Regierung ihren Job nicht macht, sprich: kein ordentliches Klimaschutzgesetz auf die Beine stellt, passiert nichts. Also müssen wir selbst Wege finden und für unsere Zukunft einstehen."

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