Eva Werner

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Artikel

Eine Replik auf Cicero / 8.8.2014

Heuchlerisch empört sich Petra Sorge im Cicero, dass es in Deutschland immer noch als Gesetz missverstanden werde, dass man sich mit keiner Sache gemein machen dürfe, auch nicht mit einer guten. Sie zitiert als Beleg dafür den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken, der in einer DJV-Pressemitteilung vom 30. Juli Journalisten aufgefordert hatte , "keine aktive Rolle in Organisationen aus(zu)üben, über die sie berichten". Damit habe der DJV das Gesetz, sich mit keiner Sache gemein zu machen, untermauert, schreibt Sorge.

Nein, das hat der DJV nicht. Zunächst: Der DJV macht keine Gesetze und untermauert sie auch nicht. Wenn überhaupt, dann gibt er Richtlinien für journalistisches Arbeiten heraus. Vielmehr hat der DJV darauf hingewiesen, dass laut Ziffer 6 des Pressekodex Journalisten und Verleger keine Tätigkeiten ausüben, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten. Das gilt für Lobby-Organisationen genauso wie für Parteimitgliedschaften. Beide sind im Pressekodex, Ziffer 6, explizit erwähnt.

Engagement von Journalisten ist selbstverständlich möglich, nur ist eben auf Trennung zu achten. So sollte ein Journalist, der auf Finanzpolitik spezialisiert ist, nicht gleichzeitig Rechnungsexperte einer Partei sein, ebenso wenig sollte ein Journalist, der über Unicef oder Greenpeace berichtet, eine aktive Funktion in diesen Organisationen ausüben. Dazu stehen wir als DJV.

Warum aber fordert der DJV die Trennung von journalistischem Tun und aktiver Rolle in einer Lobbyorganisation? Wer eine aktive Rolle bei Greenpeace oder Unicef bespielsweise hat, also jemand, der sich "mit der Sache gemein gemacht hat", dürfte in der Regel nicht dafür geeignet sein, Spendenskandale oder ähnliches öffentlich zu machen. Fakt ist, dass auch NGOs Konkurrenz haben, dass es also Organisationen gibt, mit denen sie um Spendengelder buhlen. Wer sich also für eine NGO engagiert, sich mit der Sache gemein macht, gleichzeitig aber über Spendenaffären oder ähnliches berichtet, würde dazu beitragen, dass Spendengelder künftig an andere Organisationen fließen, statt an die eigene. Das kann er nicht wollen. Gleichzeitig ist er aber als Journalist in der Pflicht, den Vorgang öffentlich zu machen. Ergebnis: Interessenskonflikt.

Absurd ist, was Petra Sorge noch schreibt: "Wir fassen zusammen: In der klinischen Welt des DJV dürfen Journalisten, die sich stark in Flüchtlingsorganisationen, Verbraucherschutzinitiativen oder Umweltverbänden engagieren, nicht über Migrationspolitik, Konsum oder Klimawandel berichten. Aber sie dürfen Mitglieder jener politischen Parteien sein, aus denen sich die Regierung, ja das ganze Staatswesen rekrutiert." Wie lange sie wohl über die "klinische Welt" nachgedacht hat? Und wer ist eigentlich "Wir"? Pluralis Majestatis?

Aber zum Inhalt: Der DJV sagt, wie oben ausgeführt, dass jemand mit einer AKTIVEN Rolle in einer Lobbyorganisation auf die Berichterstattung über die Lobbyorganisation verzichten sollte. Das gleiche gilt auch für Journalisten mit einer aktiven Rolle in einer Partei. Selbstverständlich aber dürfen Journalisten immer Mitglieder von Lobbyorganisationen und politischen Parteien sein und sich so mit einer Sache gemein machen. Ja, sie dürfen AUCH Mitglieder von Parteien sein und sich für deren Ziele engagieren. Dieses Recht gilt für alle deutschen Bürger. Und nein, Journalisten verlieren dieses Recht nicht qua Job.

Der DJV hat sich übrigens in der Pressemitteilung nicht zu Glenn Greenwald geäußert, was bei Cicero suggeriert wird. Dessen Handeln steht auf einem anderen Blatt. Oder war er etwa Chef einer Lobby-Organisation, über die er berichtet hat?

Eva Werner

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