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Tränkweg-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in die Revision

Tränweg-Prozess - Grab von Vanessa

Es ist Kaum zu glauben. In seinem Plädoyer plädierte der Verteidiger auf mildernde Schuldfähigkeit: auf Totschlag, nicht auf Mord. Das Gericht gab der Verteidigung Recht und bestrafte Ahmed Ü. für die grausame Tat mit acht Jahren und zehn Monaten. Die Tatausführung sei ohne Zweifel erschütternd gewesen, jedoch spontan und nicht geplant. Die rechtlich zwingend notwendigen Voraussetzungen für das Mordmerkmal Grausamkeit seien jedoch nicht erfüllt, so der vorsitzende Richter Vogel.

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