SENDETERMIN Mi, 14.08.19 | 21:45 Uhr
Inhalt in Kürze: -Restschuldversicherungen blähen das Kreditvolumen auf. - Viele Verbraucher sind durch eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgesichert. - Ausschlusskriterien im Kleingedruckten führen dazu, dass Versicherungen im Schadensfall oft nicht zahlen.
Es klingt erst einmal verlockend: Schulden machen ohne Risiko. Wenn der Kunde einen Kredit nicht mehr bedienen kann, springt die Versicherung ein. Eine Restschuldversicherung soll bei Jobverlust, Krankheit oder Tod die verbleibenden Schulden zahlen. Aber diese vermeintliche Sicherheit ist teuer.
In der Regel wird die Versicherung auf die Kreditsumme aufgeschlagen und über die Laufzeit mitverzinst. Solange der Abschluss der Restschuldversicherung freiwillig ist, müssen diese Kosten nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. So kommt es, dass viele Kreditnehmer die wahren Kosten bei Kreditabschluss nicht erkennen. Gerade Verbraucher in finanziellen Engpässen können durch diese hohen Kosten tief in die Schuldenfalle geraten.
Versicherungsschutz mit vielen LückenVerbraucherschützer kritisieren, dass beim Verkauf von Krediten samt Restschuldversicherungen oft keine ausreichende Bedarfsanalyse stattfinde. Wer eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sei in der Regel ausreichend abgesichert. Hinzu kommt: Der Schutz ist lückenhaft. Durch zahlreiche Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen haben Versicherte im vermeintlichen Schadensfall oft keinen Anspruch.
Beispiele für Einschränkungen im Kleingedruckten: - Bei Arbeitslosigkeit Zahlung erst nach sechs Monaten oder nur für ein Jahr - Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenleiden ausgeschlossen - Herzerkrankungen ausgeschlossen - Krebserkrankungen ausgeschlossen
Selbst im Todesfall zahlen die Versicherungen nach einer Befragung der Marktwächter Finanzen, einem Angebot der Verbraucherzentralen, nicht in jedem Fall.
Für Banken ein gutes Geschäft - für Verbraucher ein Weg in die SchuldenfalleRund neun Millionen Kunden in Deutschland haben ihre Schulden extra abgesichert. Wie Schuldnerberater und Verbraucherschützer berichten, seien viele in Kreditberatungen zum Abschluss gedrängt worden oder ihnen sei suggeriert worden, dass eine Kreditvergabe nur mit Restschuldversicherung möglich sei.
Für Banken und Kreditvermittler ist das ein lukratives Geschäft. Laut Finanzaufsicht BaFin landen bis zu 75 Prozent der Versicherungssumme direkt bei den Banken - als Verkaufsprovision. So kann die Versicherung, die eigentlich vor Überschuldung schützen soll, Verbraucher regelrecht in die Verschuldung treiben. Das hat man inzwischen auch in der Politik erkannt. Jetzt will das Bundesjustizministerium die Verkaufsprovision auf 2,5 Prozent des Kreditbetrages deckeln. Ein entsprechendes Gesetz ist in Arbeit - wann es kommt, ist ungewiss.
Bericht: Verena von Ondarza Kamera: Andreas Stonawski Schnitt: Sebastian LippStand: 14.08.2019 23:23 Uhr