Lünen. Als die Uhr am 21. Dezember um Mitternacht schlug, konnte Bob Michaels noch lachen. „Wir haben den Weltuntergang überlebt", sagte der Geschäftsführer des Greifs auf der Maya-Party. Zehn Tage später ging die Welt dann doch unter.
Als die Uhr am 21. Dezember um Mitternacht schlug, konnte Bob Michaels noch lachen. „Wir haben den Weltuntergang überlebt", sagte der Geschäftsführer des Greifs auf der Maya-Party. Zehn Tage später ging die Welt dann doch unter.
Am 31. Dezember flatterte dem Wirt dass Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Hof (Bayern) ins Haus. Der Begriff „Weltuntergang" für den Bereich „Beherbergung und Bewirtung von Gästen" ist von einem Mandanten geschützt. Und wie es dann bei Abmahnanwälten so üblich ist, ist dieser Hinweis nicht umsonst, sondern eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung: Der Inhaber des geschützten Begriffes will 1000 Euro Schadenersatz von Bob Michaels, der Anwalt für das Schreiben eines Briefes rund 860 Euro.
„Das kannste nur mit Galgenhumor ertragen. Die Kirche hat doch sicherlich viel länger Anrecht auf das Wort 'Weltuntergang'", sagt Michaels. Wenn er das bezahlen muss, dann ist mindestens der Umsatz der Weltuntergangsparty weg. „Da trifft dich der Schlag", sagt Bob Michaels.
Mit seinem Dortmunder Anwalt Hendrik Peters, Experte für Markenrecht, hat er sich schon erkundigt. Die Marke wurde am 30. Januar 2012 beim Deutschen Patent- und Markenamt von Philip-Nicholas Hof, Inhaber der „Palast Sport & Event GmbH", der angemeldet. Am 22. März wurde die Marke eingetragen und am 27. April veröffentlicht. Nun besitzt der Mann aus dem bayerischen Hof den Weltuntergang bis 2022, falls die Löschung durch den Rechtsanwalt nicht gelingt.
„Den Namen hat sich ein Kollege schützen lassen, das ist doch ein bisschen makaber", sagt Michaels.
Denn eigentlich sitzen die Wirte doch alle im selben Boot. Das Geschäft wird schwieriger, das Rauchverbot macht es nicht einfacher, viele Gäste lassen sich nur noch mit „Events" und „Entertainment" in die Kneipen locken - wie einer Weltuntergangsparty. Und das müsse doch auch der Wirt aus Hof wissen, sagt Michaels. „Wenn das jetzt irgendein Typ gewesen wäre, der nur im Büro hängt und sein Geld mit nichts anderem verdient, hätte man das Vorgehen vielleicht verstehen können", sagt Bob Michaels kopfschüttelnd. Und auch die Summe ist völlig aus der Luft gegriffen:" Wenn er jetzt 100 Euro und der Anwalt 80 Euro gewollt hätte. Dann hätten viele zähneknirschend bezahlt und reich wären beide auch geworden", sagt Bob Michaels.
Anwalt sieht gute ChancenDer Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters beantragt gerade die Löschung des Weltuntergangs. Wie der Spezialist für Markenrecht vorgeht, ist ihm noch nicht ganz klar. Er könne den Weg über das Gericht suchen, sich direkt an das Marken- und Patentamt wenden oder über einen Interessenverband wie der Dehoga gegen die Marke vorgehen. Das Greif steht nicht alleine, Peters vertritt Wirte zwischen Kiel und Süddeutschland in einer zweistelligen Zahl.
Der Rechtsanwalt kann seinen Mandanten Hoffnung machen, dass die Welt doch nicht untergeht. „'Weltuntergang' ist ein Allerweltsname", sagt der Fachmann. Unter dem Motto haben dank der Mayas sicherlich auch viele Abiturjahrgänge gefeiert. „Und auch andere spielten damit. Etwa Axe, die ihr Deo als 'Final Edition' beworben haben", sagt Peters. Und auch die Kirche habe bereits seit längerem einschlägige Literatur auf dem Markt, die einen Weltuntergang beschreiben. Es sei leicht eine Marke eintragen zu lassen, einer Überprüfung vor Gericht halten diese aber nicht immer stand.
Auch sei die Forderung überzogen. Wenn Peters Markeninhaber vertritt, endet es oft mit Vergleichen zwischen 500 und 800 Euro. „Und da sind die Anwaltskosten bereits mit drin." Obwohl auch er natürlich 860 Euro wie der Anwalt der Gegenseite verlangen könnte. Aber das steht seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis.
Tobias Kestin