Fesseln an Armen, Beinen, Bauch und eventuell sogar am Kopf – ob, wann und unter welchen Bedingungen das in der Psychiatrie erlaubt sein soll, das hat das Bundesverfassungsgericht vor gut einem Jahr entschieden. Was ist aus den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts geworden? Haben sich die Kliniken und die Gesetzgeber danach gerichtet?
Mit Bernd Wolf vom SWR 1 RadioReportRecht habe ich den Check gemacht. Sendedatum: 24.9.2019 – Auch in der ARD Audiothek nachzuhören.
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