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Radio Bremen verklagt Youtuber: Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?

„Ich habe journalistisch, auch formal, sauber gearbeitet", sagt Holger Kreymeier in einem Video. Er sendet auf seinem Kanal „Massengeschmack-TV". „Wenn die jetzt meinen, sie müssten unbedingt 'ne Klage einreichen, ist das einfach lächerlich, aber ich find's auch gleichzeitig amüsant", ergänzt er. Mit „die" ist Radio Bremen gemeint. Der Sender hatte im Dezember 2019 auf dem öffentlich-rechtlichen Online-Portal „funk" eine Dokumentation mit dem Titel „#Infokrieg - Wie die neuen Rechten die Medien ‚hacken'" veröffentlicht. Diese hatte Kreymeier, nachdem sie in einer kürzeren Fassung im Mai in der ARD gelaufen war, umfassend kritisiert. In einem Youtube-Video nahm der Journalist sich eine Behauptung nach der anderen vor und sezierte den Film. Dabei verwendete er das Original-Material des Beitrags. Radio Bremen hält das für unzulässig.

Inhaltlich geht es um Kreymeiers Kritik an den Machern der „Infokrieg"-Doku. Diese gingen unter anderem der Frage nach, welchen Einfluss einzelne Menschen, die rechtes oder rechtsextremes Gedankengut im Kosmos der digitalen Sozialnetzwerke verbreiten, auf die Meinungsbildung haben. Ihr Film schließt mit dem Verweis auf den Massenmord von Hanau und den Mord an Walter Lübcke: „Warum uns das alle interessieren sollte? Dieses Jahr wird aus Hass und Hetze Gewalt und Terror." Als „Ergebnis einer einjährigen Recherchereise" präsentiert man, was Kreymeier fadenscheinig vorkommt: dass man es bei den gezeigten Einzelpersonen, die twittern oder bei Facebook aktiv sind, mit einem organisierten Netzwerk zu tun habe. Das werde „an keiner Stelle belegt. Es ist nichts weiter als eine Verschwörungstheorie. Man wendet also dieselben Methoden an wie diejenigen, die man kritisiert."

„Die Bezeichnung ist irreführend"

Kreymeier stört unter anderem, dass die vermeintliche Wirkmächtigkeit von im Beitrag gezeigten Twitterern mit der Häufigkeit ihrer Retweets begründet wird. Eine hohe Anzahl von Posts, vor allem solcher, die jemand nur weiterleite, sei aber kein Indiz für Reichweite und Bedeutung. Die Beispiele im Film - zwei Twitterer mit ein paar tausend Followern - seien nicht wirklich aussagekräftig. Auch sei es erstaunlich, dass man die Leute eigens aufspüre und zu Hause aufsuche. Ein unangekündigtes Gespräch an der Haustür werde dabei als „Gedächtnisprotokoll" deklariert, obwohl an den Fragen des Reporters deutlich zu hören sei, dass ein aufgezeichneter Ton existiere. Aber der, so sein impliziter Verweis, könnte als heimlich mitgeschnittene Aufnahme wohl rechtlich bedenklich sein.

Auf diesen Vorwurf im Detail ging der Doku-Macher Dennis Leiffels im Mai bei Twitter ein: „Stimmt, die Bezeichnung ist irreführend. Wir haben das Interview nach der Aufzeichnung anonymisiert." Die Kritik am Tenor des Films wies Leiffels zurück. Eine Zahl von 1900 Followern, wie in einem Fall beschrieben, wirke zunächst gering. Doch handele es sich hier um „Linkschleudern, „die zu politischen Ereignissen mehrere hundert Nachrichten posten". Eine Nutzerin habe im Laufe der Zeit mehr als 190.000 Tweets gepostet. Gleichwohl behaupte man nicht, sie sei eine „Top-Influencerin". Mit den rechten Influencern beschäftige man sich an anderer Stelle.

Radio Bremen beauftragt „Luxuskanzlei"

Der Film und die Kritik an demselben ist das eine. Den Kritiker Kreymeier erreichte aber etwas anderes: Radio Bremen schickte ihm eine Unterlassungsaufforderung. Er solle es unterlassen, bei seiner auf Youtube formulierten Kritik auf die Bilder des von ihm kritisierten Films zurückzugreifen. Kreymeier ging darauf nicht ein. Vor ein paar Tagen flatterte ihm daraufhin die Klageschrift von Radio Bremen ins Haus. Der Sender, sagt Kreymeier im Gespräch mit dieser Zeitung, lasse sich von einer Berliner „Luxuskanzlei" vertreten, die sich selbst als „führende Wirtschaftskanzlei" vorstelle und „riesige Baukonzerne" vertrete. „Das ist schon gehobene Klasse, auch wenn der Begriff ‚Luxuskanzlei' sicherlich ein wenig provokant ist", so Kreymeier. Diesem Umstand widmete er sich in einem weiteren Youtube-Beitrag.

Warum setzt Radio Bremen auf eine externe Kanzlei und auf das Urheberrecht? Man habe „eine externe Anwaltskanzlei mit der Klageerhebung beauftragt, weil eine Vertretung durch die eigene Rechtsabteilung in einer solchen Angelegenheit rechtlich nicht möglich ist", teilt der Sender auf Anfrage mit. Das habe auch mit den besonderen Anforderungen einer Video-Sperrung bei Youtube zu tun. Gegenstand der Klage seien nicht inhaltliche Fragen, sondern urheberrechtliche.

„Wir haben nicht auf die im ,Massengeschmack-TV'-Video geäußerte Kritik reagiert, sondern auf die dortige urheberrechtswidrige Nutzung von Inhalten." Kreymeier habe mit seinem Video mehrfach das Zitatrecht verletzt, etwa wenn er eine Autofahrt aus der Original-Doku zeige, mit deren Darstellung er sich aber inhaltlich nicht auseinandersetze. Für die nicht vom Zitatrecht abgedeckten Inhalte, die „im gesamten Beitrag in illustrierender Weise schmückend verwendet" würden, teilt Radio Bremen mit, hätte eine Lizenzgebühr erhoben werden können. „Auch derartige Einnahmen tragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei." Kreymeier habe es „zum wiederholten Male versäumt, vor der Verbreitung eines Videos eine Stellungnahme von Radio Bremen oder der Sendefähig GmbH einzuholen". (Die „Sendefähig GmbH" ist die Produktionsfirma, die hinter dem „Infokrieg"-Film steht.)

„Y-Kollektiv" hält sich raus

Das sieht der Medienjournalist Kreymeier selbstverständlich anders. Er hält die Nutzung der Bilder für vom Zitatrecht gedeckt. Hier gehe es um das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, was bedeute, dass er die Öffentlichkeit mit seiner journalistischen Tätigkeit aufklären könne.

Die Macher des „Infokrieg"-Films vom „Y-Kollektiv" halten sich in diesem Streit nach außen hin lieber raus. „Das Y-Kollektiv hat damit nichts zu tun, denn die Senderechte für diesen Film liegen bei Radio Bremen", heißt es in einer Stellungnahme. „Der Konflikt bezieht sich ausschließlich auf die Regeln des Zitatrechts. Vermutlich wird der Fall also vor einem Gericht landen. Wäre die inhaltliche Kritik am Film ,Infokrieger' im gesetzlichen Rahmen passiert, wäre es nicht zu diesem Konflikt gekommen. Denn eines steht fest: Kritik nehmen wir ernst, immer!"

Die Verhandlung findet im November vor dem Landgericht Berlin statt. Kreymeier ist zuversichtlich, dass er gewinnt. Erst kürzlich habe ihm das Landgericht Köln in einem ähnlichen Fall den Rücken gestärkt. Das Vorgehen von Radio Bremen sieht er in einem größeren Zusammenhang: „Natürlich, es geht ja hier um meine Art der Berichterstattung. Und sollten wir tatsächlich recht bekommen vor dem Landgericht Berlin, nachdem schon das Landgericht Köln sich zu unseren Gunsten äußerte, wäre dies wegweisend für die Frage, inwiefern eine Auseinandersetzung mit und Nutzung von Fremdmaterial im Kontext einer kritischen Berichterstattung erlaubt ist. Das ist eine wichtige Frage, die im besten Fall auch Youtubern und Youtube selbst mehr Sicherheit geben könnte."

Kreymeier setzt sich seit Jahren kritisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinander. Er verweigert nach eigenen Angaben dessen Zahlung, ist jedoch der Zwangspfändung der Gebühren von seinem Konto nicht entgangen. Von 2007 bis 2018 betrieb er das Digitalformat „Fernsehkritik-TV", das 2010 mit dem Publikumspreis des Grimme Online Awards ausgezeichnet wurde. Sein aktuelles Format heißt „Mediatheke".

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