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Britische Soldaten müssen zahlen

Annette Maxwell aus Paderborn. | © Peter von Kageneck

Britische Soldaten müssen bei Trennung von deutschen Frauen zahlen

Paderbornerin setzt in London Ansprüche gegen Ex-Mann durch / Tausende betroffen


Paderborn/London. Das Oberste Zivilgericht in London hat entschieden: Britische Soldaten können ihre deutschen Ex-Ehefrauen und die gemeinsamen Kinder nicht mehr verlassen, ohne Renten- und Unterhaltszahlungen nachzukommen. Die Paderbornerin Annette Maxwell (54) hat zweieinhalb Jahre für ihre Ansprüche und die ihrer Tochter gegen ihren britischen Ex-Mann gekämpft - und gewonnen. Ihr Prozess ist zum Präzedenzfall geworden, der Tausenden deutschen Ex-Frauen britischer Soldaten und deren Kindern Absicherung verspricht.


70 Jahre - seit Briten in Deutschland stationiert sind - konnten sich die Männer von ihren deutschen Frauen scheiden lassen und nach Großbritannien zurückkehren, ohne für Frauen und Kinder zu zahlen. Grund: "Die Zuständigkeit der Gerichte war nie geklärt", sagt Maxwell. Dank ihrer Hartnäckigkeit und der Unterstützung des Paderborner CDU-Politikers Carsten Linnemann, ist geklärt worden: Die Gerichtsbarkeit liegt in Großbritannien.


Lange dauerte es, bis Maxwell Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. "Unser Antrag wurde zunächst vier Mal abgelehnt. Die Kanzlei in England hat nicht locker gelassen. Gerichtskosten überschreiten dort schnell 20.000 Euro. Die hatten bis dahin keine Ahnung, wie die Prozesskostenhilfe geregelt ist", sagt Maxwell.


Auch andere Ex-Frauen britischer Soldaten und Kinder sollen künftig keine Kosten tragen. "Viele können sich Prozesse nicht leisten. Den Männern wird geraten, sich bei der Scheidung mit den Frauen zu einigen. Nun können auch Kinder Prozesskostenhilfe bekommen und sich von ihren Vätern holen, was ihnen zusteht. Die Männer wiederum müssen sich einen Anwalt nehmen und zahlen."


Ein Problem gebe es noch: "Die britische Armee hat die Adressen der Männer, gibt sie aber

nicht raus. Viele Frauen wissen gar nicht, wo der Ex-Mann lebt. Es muss eine Regelung her, die die Armee verpflichtet, Adressen mitzuteilen", so Maxwell. Wie viel Geld sie nun genau bekommen wird, muss in einem weiteren Zivilprozess geklärt werden.


Auf jeden Fall aber weiß sie: "Das Urteil rettet meinen Alltag. Ich weiß jetzt, ich bin versorgt und muss nicht dem Staat zur Last fallen und eine Aufstockung meiner Rente beantragen. Man hat endlich das Gefühl, es gibt Gerechtigkeit." Carsten Linnemann sieht das Urteil als Erfolg, "der andere Betroffene vielleicht darin bestärkt, für ihr Recht zu kämpfen".


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Der Fall

  • Annette Maxwell war von 1991 bis 2007 mit einem britischen Soldaten verheiratet. In dieser Zeit verdient ihr Mann viel Geld bei der Armee, was zu einem Rentenanspruch von 600.000 Pfund führt. Davon sollten Frau und Kind aber nichts bekommen.

  • Wie viel Prozent der Rente Annette Maxwell nun zugesprochen werden, entscheidet sich im nächsten Schritt vor dem Obersten Zivilgericht.

  • Ab dem 55. Lebensjahr stehen ihr Rentenansprüche offiziell zu.





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