Knapp zehn Euro kostet ein Liter Bier auf der Wiesn. Wer jedoch nach einigen Maß mit dem Fahrrad weiter will, ist schnell ein paar Tausend Euro und seinen Führerschein los. Es gibt Alternativen für den Weg nach Hause - doch bei einigen ist Vorsicht geboten.
Es gab Zeiten in Bayern, da wurde der Alkoholkonsum am Steuer von höchster Stelle legitimiert. Nach dem Konsum von zwei Maß Bier könne man noch Autofahren, sagte der damalige CSU- Ministerpräsident Günther Beckstein 2008. Einzige Bedingung: Man müsse sich sechs, sieben Stunden Zeit nehmen.
Dennoch ist Fahren unter Alkoholeinfluss riskant, Angetrunkene gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer und können zudem den Führerschein und viel Geld verlieren. Auch der ADAC rät Autofahrern, am besten ganz auf Alkohol zu verzichten. Denn jeder Mensch baut Alkohol unterschiedlich schnell ab.
Doch auch Radfahrer haben keinen Freibrief zum hemmungslosen Trinken. Das Strafgesetzbuch legt eindeutig fest, dass sich strafbar macht, wer nach Alkohol- oder Drogenkonsum ein Fahrzeug nicht sicher im Verkehr führen kann (§316 StGB). Das gilt auch für Fahrräder. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille ist ein Verkehrsteilnehmer absolut fahruntüchtig.
Jeder Zweite fällt durch die erste MPUDer Führerschein des Promillesünders wird zwar nicht sofort eingezogen, jedoch droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) durch die Führerscheinstelle. Dabei muss der der Betroffene nachweisen, dass er geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Nur wer sie besteht, kann seine Fahrerlaubnis wiederbekommen. Das Verfahren kostet mehrere Hundert Euro und nur jeder Zweite besteht den Test auf Anhieb. Neben der MPU kann ein Promille-Radler sogar mit einem Fahrradverbot belegt werden. Im Juni hat der Verwaltungsgerichtshof in München dies erneut für rechtmäßig erachtet (Beschluss vom 18.06.2012 - 11 C 12.1175).