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Abmahnungen bei Facebook

In unserem letzten Artikel ging es um die zehn wichtigsten Regeln für ein gutes Miteinander in Facebook. Was jedoch in letzter Zeit immer mehr überhandgenommen hat, sind Abmahnungen an Facebook-Nutzer. Ob gerechtfertigt oder nicht, machen sie auf jeden Fall eine Menge Ärger. Aber was darf man nun veröffentlichen? Welchen Link kann man teilen? Welche Fotos, Videos, Texte darf man heute noch ungezwungen weiterleiten? Hierbei wollen wir behilflich sein.

Selbst erstellte Bilder können grundsätzlich immer verwendet werden. Vorsichtig ist jedoch geboten, wenn andere Personen auf dem Bild zu sehen sind, die ggf. keine Genehmigung für die Veröffentlichung gegeben haben. Alle anderen Bilder, seien sie lustig oder einfach nur informativ, benötigen die Genehmigung des Fotografen zur Veröffentlichung. Besonderes beim Posten von Prominentenbildern muss man vorsichtig sein, denn hierbei können mehrere Seiten wie das Management, der Fotograf, etc. eine Abmahnung anstreben. Prinzipiell gilt: sobald ein Foto auf Facebook hochgeladen wird, tritt man Rechte an Facebook ab. Deshalb dürfen auch in der Regel keine Lizenzfotos von Anbietern wie iStockphoto auf Facebook hochgeladen werden.

Auch hier gilt, wenn das Video selbst erstellt ist, gibt es keine Probleme. Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen und Filmen gehören jedoch nicht dazu. Gleiches gilt, wenn man Konzerte der eignen Band filmt, wenn diese gerade Lieder anderer Musiker covert. Hier können zusätzlich erhebliche Lizenzgebühren anfallen. YouTube-Videos sind vorm Posten zu überprüfen, ob nicht dort Rechte von Dritten verletzt wurden. Auch beim Hochladen von Videos auf Facebook, tritt man die Rechte an das Netzwerk ab. Das bedeutet, dass Facebook theoretisch die Fotos oder Videos ungefragt für Werbekampagnen nutzen darf.

Jeder ,der schon mal einen Aufsatz, eine Haus- oder auch Diplomarbeit geschrieben hat weiß, dass man Zitate IMMER kennzeichnen muss. Nur weil man diese nun in Facebook postet, heißt das nicht, dass hier Narrenfreiheit herrscht. Hier kann schon das Veröffentlichen von Bedienungsanleitungen, Rezepten oder nur Buchausschnitten zu großen Problemen führen. Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen hat hierzu einen reelen Fall zum Nachlesen eingestellt.

Ein besonderes Problem stellt das Teilen von Links dar. Automatisch mit dem Einstellen bei Facebook (ebenso bei Pinterest oder Google+) wird hier ein kleines Vorschaubild generiert. Dies regt gewiss andere Nutzer zum Klicken an, aber rechtlich sind diese Vorschaubilder bedenklich. Inzwischen hagelt es auch hier immer mehr Abmahnung mit deutlich überzogenen Summen. Daher sollte vor der Veröffentlichung immer der Hacken bei „kein Miniaturbild" gesetzt werden, wenn eine rechtlich einwandfreie Überprüfung nicht möglich ist.

Die folgende Übersicht soll Helfen etwaige Klagen zu verhindern:

Leider sind private Facebook-Konten inzwischen kein privater Raum mehr. Da viele Nutzer selbst mehrere hundert Freunde haben, die geteilte Nachrichten lesen, werden diese nun den Grundsätzen gewerblichen Handelns unterworfen und müssen somit auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.

Daher gilt eins, lieber zweimal nachdenken, ob es wirklich notwendig und sicher ist etwas Unbekanntes zu teilen.
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