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Verfassungsschutz und Bundespolizei: Bundestag beschließt Staatstrojaner für Geheimdienste und vor Straftaten

Der Bundestag hat die beiden Staatstrojaner-Gesetze angenommen. Das neue Verfassungsschutz-Recht erlaubt allen Geheimdiensten die „Quellen-TKÜ plus". Was die Große Koalition als Sicherheitsgewinn feiert, schafft neue Sicherheitsrisiken und ist möglicherweise verfassungswidrig.

Der Bundestag hat gestern mit einer Mehrheit von 355 Stimmen aus CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts angenommen. Es erlaubt allen 19 Geheimdiensten Geräte wie Smartphones oder Computer mit Staatstrojanern zu hacken. Alle Oppositionsparteien haben das Gesetz zuvor heftig kritisiert und dagegen gestimmt. Aus dem namentlichen Abstimmungsergebnis wird deutlich, dass auch fünf Mitglieder der SPD-Fraktion gegen das Gesetz stimmten, drei enthielten sich. 34 Abgeordnete der Regierungsparteien gaben keine Stimme ab.

Bereits am Dienstagabend hatte sich die Große Koalition auf einen Änderungsantrag geeinigt. Mit dem Gesetz bekommen die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Länderebene, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst die Erlaubnis, Geräte zu hacken um Kommunikation auszulesen.

Außerdem verpflichtet das Gesetz Internet-Provider, bei der Installation von Schadsoftware zu helfen. Andere Telekommunikationsanbieter wie Messenger- oder E-Maildienste sind davon ausgenommen. Die G-10-Kommission soll um sechs Richter:innen verstärkt die Fälle kontrollieren, in denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen.

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), auch „kleiner Staatstrojaner" genannt, bedeutet, dass Behörden Schadsoftware auf Geräten installieren und ab diesem Zeitpunkt laufende Kommunikation überwachen. Der große Staatstrojaner, die „Online-Durchsuchung", leitet nicht nur laufende, sondern auch gespeicherte Daten aus - zum Beispiel ältere Chatnachrichten, die vor der Installation der Schadsoftware gesendet und empfangen wurden.

Quellen-TKÜ plus: mehr als der kleine Staatstrojaner

Bei der nun beschlossenen Verfassungsschutzrechts-Novelle handelt es sich um einen Kompromiss aus kleinem und großem Staatstrojaner: die „Quellen-TKÜ plus". Diese ermöglicht den Zugriff auf laufende Kommunikation plus die Kommunikation, die vor Installation der Schadsoftware, aber nach Anordnung der Überwachungsmaßnahme stattgefunden hat.

Ursprünglich wollte Innenminister Horst Seehofer mit seinem ersten Gesetzentwurf im März 2019 den großen Staatstrojaner für BND und Verfassungsschutz durchsetzen. Damals stieß das noch auf heftige Kritik beim Koalitionspartner SPD. Die Parteivorsitzende Saskia Esken sagte, sie lehne Staatstrojaner ab, die SPD werde das Vorhaben der Union nicht unterstützen.

Der zweite Gesetzentwurf des Innenministeriums im Juni 2019 sah dann den kleinen Staatstrojaner vor - aber für alle 19 Geheimdienste. Und die Kritik der SPD verstummte mehr und mehr: Im Oktober 2020 setzte sich das Innenministerium mit seinem Vorschlag durch und die Koalition einigte sich, alle Geheimdienste mit Staatstrojanern auszustatten.

Verfassungswidrig und schädlich für innere Sicherheit

Viele Sachverständige und Jurist:innen schätzen die Quellen-TKÜ als verfassungswidrig ein, da sie weit in die Grundrechte eingreift. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte erwägt, gegen die Regelung zu klagen. Gegen andere Gesetze, die den Einsatz von Staatstrojanern erlauben, laufen bereits Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kündigte gestern an, mit dem Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie sieht die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz durch das Gesetz bedroht. „Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen", so Geschäftsführer Christian Mihr.

Kritik an den Staatstrojanern vereint auch internationale Tech-Konzerne wie Google und Facebook mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club, die sich in einem offenen Brief gegen diese Form von Überwachung wehren.

Die Unionsfraktion begründet den Einsatz von Staatstrojanern damit, dass man den Verfassungsschutz so auf den Stand der Technik bringe. „Als die Leute sich noch mit Rauchzeichen oder Topfschlagen verständigt haben, da konnte jeder mithören", so der CDU Abgeordnete Mathias Middelberg in der Aussprache im Bundestag. Die Quellen-TKÜ plus sei einfach „die Anpassung an technische Verhältnisse" und wichtig, um Terrorismus abzuwehren und die innere Sicherheit zu verbessern.

Es sei „ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland", meinte der CSU-Abgeordnete Michael Kuffer im Bundestag. „Ein massives Sicherheitsproblem, was sie hier veranstalten", nannte es der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz. Auch Stephan Thomae von der FDP warnte vor dem Sicherheitsrisiko, das Staatstrojaner mit sich bringen.

Staatstrojaner brauchen offene Sicherheitslücken

Um Staatstrojaner zu installieren, müssen Behörden IT-Sicherheitslücken auf Geräten ausnutzen. Es entsteht also ein Anreiz, bekannte Sicherheitslücken offen zu halten. Und das kann der inneren Sicherheit mehr schaden als nützen.

Dieses Problem kennt die SPD-Parteivorsitzende Esken. Sie schrieb noch am Tag vor der Abstimmung, dass sie die beschlossenen Mittel falsch findet, denn sie „schaden der Idee demokratischer Netze und unser aller Sicherheit." Sie stimmte aber im Bundestag nicht dagegen, sondern gab gar keine Stimme zu dem Gesetz ab. Die Jugendorganisation der SPD versuchte kurz vor der Abstimmung mit einem offenen Brief, die Bundestagsfraktion von ihrer Zustimmung zum Gesetz abzuhalten.

Vergeblich: Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode haben SPD und Union gleich zweimal grünes Licht für Staatstrojaner gegeben. Denn auch für die Bundespolizei hat die Große Koalition den Einsatz von Staatstrojanern in dieser vorletzten Sitzungswoche des Bundestags ausgeweitet. Die Polizei darf die Überwachungsmethoden schon anwenden, wenn noch gar keine Straftat begangen wurde.

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