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"Internet-Ärger? Kein Problem: Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Verbindung bleibt bestehen

"Internet-Ärger? Kein Problem: Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Verbindung bleibt bestehen
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Auszug:
Bremen, 09.06.2023 - Kunden der Telekom Deutschland GmbH haben nach einer Preisminderung aufgrund zu geringer Internetgeschwindigkeit weiterhin das Recht, fristlos zu kündigen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Ein Hinweis auf das angeblich entfallende Sonderkündigungsrecht in Schreiben der Telekom war irreführend und damit rechtswidrig.

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