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Auszug:
Deutscher Bibliotheksverband fordert Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes für Sonntagsöffnung von Bibliotheken
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine Normenkontrollklage von Ver.di gegen das seit Oktober 2019 geltende Bibliotheksstärkungsgesetz abgewiesen. Das Gesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken in NRW, auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal zu öffnen. Ver.di hatte argumentiert, dass dies gegen das Bundesarbeitszeitgesetz verstoße.
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